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Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten
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Anhang 8 (Art. 105 Abs. 1)
Kürzungen der Direktzahlungen
Ziff. 2.1.7 Bst. c
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
c. Gepflegte Selven von ungenügender Schnitt 600 Fr./ha × betroffene Fläche Edelkastanien sind nicht sach- in ha
gerecht bewirtschaftet (Art. ungenügende Entfernung 300 Fr./ha × betroffene Fläche 105; Art. 19 Abs. 7 und 22 der Kastanienigel, in ha
LBV) Aufsammeln des Laubes
(<50 Prozent)
ungenügende Entfernung 300 Fr./ha × betroffene Fläche des Totholzes in ha
ungenügende Auflichtung 100 Fr./ha × betroffene Fläche und Saat in ha
Pläne der Fläche fehlen 50 Fr. pro Dokument
Kürzung wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachfrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde
Ziff. 2.1.8 Bst. b und d
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
b. Deklaration Durchschnittsbe- Der deklarierte Bestand wird Bei allen Mängeln: Korrektur stand nicht korrekt oder De- nicht auf dem Betrieb gehal- auf den tatsächlichen Bestand klaration der Zahl der gesöm- ten oder die tatsächlich gesömmermerten Tiere nicht korrekt Der von einem anderen Be- ten Tiere und zusätzlich 100 (ohne Tiere der Rindergattungwirtschafter/einer anderen Fr. je betroffene GVE
und Wasserbüffel) (Art. 98, Bewirtschafterin deklarierte
100 und 105) Bestand wird auf dem Be-
trieb gehalten (selber keine
Deklaration)
Der Durchschnittsbestand o-
der die Zahl der gesömmer-
ten Tiere ist nicht korrekt,
plausibel oder nachvollzieh-
bar
d. Anrechnung der gesömmerten Zugangsmeldung auf der Korrektur auf den zurecht an-Tiere am Bestand des BetriebsTVD oder die Selbst- rechenbaren Bestand aus den ist nicht rechtmässig deklaration von Tieren, gesömmerten Tieren und zu-(Art. 37 und 46) die zur Sömmerung verstellt sätzlich 200 Fr. je betroffene wurden, erfolgt entgegen der GVE
Absicht des abgebenden Be-
triebs und ohne privatrechtli-
che Absprache.