Vorlage
Vernehmlassung 2015/44: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken sowie Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen» · 42 Seiten
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grid darüber. Ebenfalls informiert er das BAFU und die Swissgrid, sobald die zur Vollständigkeit des Gesuchs notwendigen Unterlagen nachgereicht wurden (Art. 17dbisAbs. 4 EnV).
Bei positiver Beurteilung leitet der Kanton dann das Gesuch um Zusicherung der Entschädigung mit allen Unterlagen und seiner Beurteilung ans BAFU weiter.
Das BAFU prüft das Gesuch. Bestehen bei vollständigen Gesuchen zwischen dem Kanton und dem BAFU unterschiedliche Auffassungen über die Entschädigung, erfolgt eine Rückmeldung an den Kanton mit anschliessender Bereinigung. Vor der Einreichung des Antrags an Swissgrid wird dem Inhaber der Wasserkraftanlage das rechtliche Gehör gewährt.
Zusicherung der Entschädigung
Mit dem positiven Bescheid zur grundsätzlichen Entschädigung der Sanierungsmassnahme werden dem Gesuchsteller die provisorisch festgelegten, beitragsberechtigten Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages mitgeteilt. Daraus wird ersichtlich, welche Kosten anrechenbar sind und welche Bemessungsgrundsätze zur Anwendung kommen.
Bei der Entschädigung von Erlöseinbussen werden im Bescheid der Swissgrid zur grundsätzlichen Entschädigung auch die Parameter für die Berechnungsmodelle sowie die voraussichtlichen kleinsten, mittleren und höchsten jährlichen Kosten festgelegt (Kap. 3.3.2).
Negativer Entscheid
Erfüllt die Sanierungsmassnahme die Voraussetzungen für die Entschädigung nicht, wird die Ablehnung des Gesuchs durch das BAFU verfügt.
Umsetzung der Massnahme
Mit der Umsetzung der Massnahme darf erst nach Vorliegen der Zusicherung (Bescheid) durch Swissgrid begonnen werden. Eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kann nur auf begründetes Gesuch hin durch das BAFU erteilt werden, wenn es mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden wäre, das Ergebnis der Prüfung der Gesuchsunterlagen abzuwarten. Eine solche Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn gibt keinen Anspruch auf die Abgeltung.
Entschädigung
Erst mit der Prüfung der Schlussabrechnung kann definitiv ermittelt werden, in welcher Höhe die Kosten anrechenbar sind und entschädigt werden. Bei der Einreichung der Kostenzusammenstellung ist folgendes zu beachten:
- Darstellung der Schlussabrechnung entsprechend dem Kostenvoranschlag (Kostengliederung gemäss dem Baukostenplan BKP, vgl. Kap. 3.2.4) ;
- Gegenüberstellung der Schlussabrechnung mit dem Kostenvoranschlag (Kostenvergleich);
- Ausscheidung nicht anrechenbarer Kosten;
- Nachvollziehbare Angaben zur Wirtschaftlichkeit der Umsetzung der Massnahme;
- Bei Erlösminderung aufgrund Minderproduktion ist die Berechnungsvorlage des BAFU zu verwenden.
Die Schlussabrechnung ist beim Kanton15 einzureichen, welcher sie prüft und mit seiner Stellungnahme an das BAFU weiterleitet. Im Zuge dessen erfolgt
15 Bei Grenzkraftwerken beim BFE