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Vernehmlassung 2015/44: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken sowie Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen» · 42 Seiten

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6 Beurteilung

der Wirtschaftlichkeit

6.1 Methoden

Mit der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmassnahmen sollen eine kostengünstige Ausführung der Arbeiten sichergestellt und Überinvestitionen verhindert werden. Grundsätzlich werden zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nachfolgende Methoden empfohlen:

Tab. 6 > Methoden zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit

Ausschreibung von Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Auf-Bauprojekten trägen im Wettbewerb. Durch sie werden potenzielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Die Angebote von unterschiedlichen Lieferanten werden projektspezifisch nach den gewählten Kriterien miteinander verglichen.

Mit der Ausschreibung soll sichergestellt werden, dass bei qualitativ vergleichbaren Fremdleistungen das günstigste Angebot zur Umsetzung ausgewählt wird.

Benchmarking von ver- Benchmarking bezeichnet die vergleichende Analyse von typähnligleichbaren Projekte chen Projekten zur Sicherstellung einer effizienten Umsetzung der verfügten Sanierungsmassnahme. Im Bereich der Sanierungsmassnahmen von Wasserkraftwerken sind Projekte nur teilweise untereinander vergleichbar.

Es obliegt dem Kanton und dem BAFU zu beurteilen, ob Projekte bzw. anrechenbare Kostenarten von Projekten in ein Benchmarking mit einbezogen werden.

6.2 Ausschreibungsverfahren

Kraftwerksinhabern wird aufgrund der begrenzten Vergleichbarkeit der Sanierungsmassnahmen und zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und deren Nachvollziehbarkeit durch den Bund bei der Prüfung der Finanzierung eine Ausschreibung der Fremdleistungen empfohlen. Folgende Verfahrensarten werden in Abhängigkeit von der Investitionssumme und unter dem Vorbehalt entsprechender kantonaler Submissionsbestimmungen empfohlen:

Tab. 7 > Verfahren in Abhängigkeit der Investitionssumme

Investitionssumme13< 500‘000 CHF > 500‘000 CHF

Verfahren Einladungsverfahren Öffentliche Ausschreibung

Beschreibung Mindestens 3 Angebote einholen, Offenes Verfahren

davon mind. eines ortsfremd.

Zuschlags-/ Verga- Mit Ausnahme des Kriteriums Preis können die Kraftwerke diese selber

bestimmen. Das Kriterium Preis soll dabei mindestens zu 40% gewichtet bekriterien sein.

Spezialfälle - Wenn die eigene Organisation Eigenleistungen erbringt, entfällt in die-

sem Umfang die Ausschreibungspflicht. In diesem Fall können aber nur Selbstkosten geltend gemacht werden (vgl. Kapitel 3.2.1).

- Nahestehenden Firmen (z.B. Tochterfirmen), welche ihre Leistungen zum Drittpreis verrechnen wollen, müssen sich ebenfalls via Ausschreibung für das Projekt qualifizieren.

Im Rahmen der Gesuchsprüfung um Entschädigung überprüfen der Kanton und das BAFU die Kostenzusammenstellung des Kraftwerksinhabers aufgrund von Offerten (Kostenschätzung) und anhand der vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen (Ausschreibungsform, Baubeschriebe, Lose, Vergabekriterien und deren Gewichtung, etc.). Wurde keine Ausschreibung durchgeführt, muss der Ge-

13Ohne Eigenleistungen.