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Vernehmlassung 2015/44: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken sowie Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen» · 42 Seiten

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auch die Beurteilung hinsichtlich Einhaltung der Vorgaben der Sanierungsverfügung, welche bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung Einfluss auf die Vergütung hat (vgl. Kap. 5.3). Das BAFU prüft die Kosten ebenfalls, bereinigt allfällige Differenzen mit dem Kanton14 und stellt der Swissgrid Antrag über die Höhe der Entschädigung. Vor dem Antrag gewährt das BAFU dem Kraftwerk das rechtliche Gehör.

Die Swissgrid teilt dem Kraftwerksinhaber anschliessend in einem Bescheid mit, in welcher Höhe eine Entschädigung ausbezahlt wird und veranlasst die Auszahlung.

7.2 Aufhebung der Sanierungspflicht

Wird in Phase 2 bei der vertieften Ausarbeitung von Sanierungsvarianten festgestellt, dass eine verhältnismässige Massnahme weder direkt durch den Verursacher noch indirekt durch einen anderen Anlagenbetreiber im Einzugsgebiet (vgl. Kap.4.3) ausgeführt werden kann, so ist der Kraftwerksinhaber aus der Sanierungspflicht zu entlassen. Die zuständige kantonale Behörde hört vor dem Entscheid das BAFU an.

Zusicherung und Entschädigung

Die auf Grund der Verfügung der Sanierungspflicht entstandenen Kosten für die Ausarbeitung von Varianten können durch Swissgrid vergütet werden. Das Gesuch um Zusicherung und Entschädigung hat insbesondere zu enthalten:

- Verfügung der Sanierungspflicht

- Verfügung der Aufhebung der Sanierungspflicht

- Zusammenstellung der Kosten

- Ausscheidung nicht anrechenbarer Kosten

Das Gesuch um Zusicherung und Entschädigung ist beim Kanton einzureichen, welcher das Gesuch prüft und mit seiner Stellungnahme an das BAFU weiterleitet. Das BAFU prüft die Unterlagen ebenfalls, bereinigt allfällige Differenzen mit dem Kanton und stellt Swissgrid Antrag über die Höhe der Entschädigung. Vor dem Antrag gewährt das BAFU dem Kraftwerksinhaber das rechtliche Gehör.

Die Swissgrid teilt dem Kraftwerksinhaber anschliessend in einem Bescheid mit, in welcher Höhe eine Entschädigung ausbezahlt wird und veranlasst die Auszahlung.