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Vernehmlassung 2015/44: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken sowie Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen» · 42 Seiten
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> Vorwort
Der umfassende Schutz der Gewässer und ihrer vielfältigen Funktionen sowie die nachhaltige Nutzung der Gewässer durch den Menschen sind zentrale Ziele des Gewässerschutzrechts des Bundes. Bei der Änderung des Gewässerschutzgesetzes vom 11.Dezember 2009 ging es genau darum: unter Berücksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen wurden ausgewogene Lösungen im Bereich des Gewässerschutzes gefunden. Die Änderungen wurden im Dezember 2009 als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» vom Parlament beschlossen, worauf die Volksinitiative zurückgezogen wurde.
Die Revision von Gewässerschutzgesetz und –verordnung mit dem Fokus Renaturierung der Gewässer, welche am 1. Januar respektive 1. Juni 2011 in Kraft traten, stellt einen weiteren Meilenstein im Schweizer Gewässerschutz dar. Sie hat zum Ziel, die Gewässer als Lebensraum aufzuwerten, damit sie naturnäher werden und einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität leisten. Die eingezwängten Gewässer müssen wieder mehr Raum erhalten und die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung sollen vermindert werden.
Die vorliegende Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer» soll die Kantone bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen unterstützen und einen schweizweit koordinierten und einheitlichen Vollzug des Bundesrechts ermöglichen. Die modular aufgebaute Vollzugshilfe umfasst alle relevanten Aspekte der Renaturierung der Gewässer in den Bereichen Revitalisierung von Fliess- und stehenden Gewässern, Auen, Wiederherstellung der freien Fischwanderung und des Geschiebehaushalts, Sanierung von Schwall-Sunk sowie die Koordination wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Der Vollzug des Umweltrechts ist Aufgabe der Kantone. Deshalb wurde die Erarbeitung dieser Vollzugshilfe von Arbeitsgruppen mit kantonalen Vertretern begleitet.
Das vorliegende Modul ist der Finanzierung von ökologischen Sanierungsmassnahmen bei bestehenden Wasserkraftanlagen gewidmet. Die Inhaber von Wasserkraftwerken werden für die Kostenfolgen der notwendigen Massnahmen von der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) entschädigt. Das Modul zeigt die Voraussetzungen für diese Entschädigung auf, legt dar, welche Anforderungen an Entschädigungsgesuche gestellt werden und präzisiert die Ermittlung der anrechenbaren Kosten für Sanierungsmassnahmen.
Das BAFU dankt allen, die zum Gelingen der Publikation beigetragen haben, insbesondere den Mitgliedern des Projektteams und der Begleitgruppe, die sich für praxistaugliche Lösungen eingesetzt haben.
Franziska Schwarz Stephan Müller
Vizedirektorin Chef der Abteilung Wasser
Bundesamt für Umwelt (BAFU) Bundesamt für Umwelt (BAFU)