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Vernehmlassung 2015/44: Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken sowie Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen - Finanzierung der Massnahmen» · 42 Seiten
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Abb. 1 > Übersicht Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer»
Die vorhandenen Module stehen auf der Website:
www.bafu.admin.ch/Vollzug-Renaturierung zur Verfügung
Modul Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen – Finanzierung der Massnahmen
Mit dem Modul „Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen – Finanzierung der Massnahmen“ wird einerseits eine einheitliche Praxis der Kantone bei der Bewertung und Beurteilung der Kosten von Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen in den Bereichen Fischwanderung, Schwall-Sunk und Geschiebehaushalt gefördert. Andererseits wird den Gesuchstellern aufgezeigt, nach welchen Grundsätzen die finanzielle Abgeltung an die Inhaber von Wasserkraftanlagen durch die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) erfolgt und wie das Verfahren und die Entschädigungszahlungen ablaufen. Damit wird den Gesuchstellern dargelegt, auf was sie bei der Erarbeitung der Massnahmen und der Gesuchsunterlagen achten sollten.