Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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Übersicht

Ausgangslage

Nach Artikel 6 LwG werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Sie stellen vom Parlament für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge der Zahlungskredite für einen bestimmten Aufgabenbereich dar und signalisieren die Bereitschaft des Parlaments, die vorgesehenen Summen im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Ausgaben für die Landwirtschaft unterteilen sich dabei in die drei Zahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen».

Derzeit liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, die für die Zahlungsrahmenperiode 2018- 2021 eine Anpassung des LwG erfordern. Die mit der Agrarpolitik 2014-2017 geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen bieten eine ausreichende Grundlage, um die überwiesenen Vorstösse und die notwendigen Systemoptimierungen auf Verordnungsstufe umzusetzen. Aufgrund dieser Ausgangslage soll dem Parlament deshalb analog zur Zahlungsrahmenperiode 2012/2013 für die Jahre 2018-2021 eine reine Zahlungsrahmenbotschaft unterbreitet werden. Verschiedene Vorstösse erteilen dem Bundesrat zudem Prüfaufträge, die frühestens in der übernächsten Zahlungsrahmenperiode umsetzungsreif sein werden.

Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Die Agrarpolitik soll auf drei Ebenen weiterentwickelt werden:

1. Langfristige Perspektiven: Entwicklung und Vertiefung von langfristigen Perspektiven und

Visionen mit den Anspruchsgruppen auf der Basis der zu erwartenden Rahmenbedingungen und Herausforderungen;

2. Mittelfristige Weiterentwicklung 2022-2025: Tiefergreifende Änderungen auf Gesetzesebene

benötigen fundierte Evaluationsergebnisse. Darauf aufbauend und abgestimmt auf die langfristigen Perspektiven soll für die Zahlungsrahmenperiode 2022-2025 ein konsistentes Konzept ausgearbeitet werden;

3. Kurzfristige Systemoptimierungen 2018-2021: Ausgerichtet auf die gesetzten Ziele soll dem

Parlament die Mittelverteilung für die Jahre 2018-2021 im Rahmen einer Zahlungsrahmenbotschaft vorgeschlagen werden. Der Bundesrat wird die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen per 2018 beschliessen. Ein Hauptfokus ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachungen zur Reduktion des administrativen Aufwands. Zudem sollen die Direktzahlungsinstrumente so optimiert werden, dass die Etappenziele der AP 14-17 bis 2021 erreicht und insbesondere die Ressourceneffizienz weiter gesteigert werden können.

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