Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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Zahlungsrahmen für 2018-2021

Auch in der nächsten Vierjahresperiode sollen für die Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen drei Zahlungsrahmen massgebend sein. Dabei ist die Entwicklung der Finanzmittel in den drei Massnahmenbereichen auf die Weiterführung der Strategie und der Massnahmen der AP 14-17 auszurichten. Der Bundesrat sieht vor, in den Jahren 2018-2021 die Mittel für die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf dem Niveau 2017 weiterzuführen. Die Entscheide in der Finanzplanung des Bundesrates zum Voranschlag 2016 und zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 werden dabei berücksichtigt. Diese Entscheide und die Herausrechnung der Administrativkredite „Administration Milchpreisstützung“ und „Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch“ aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz haben zur Folge,

dass die vorgeschlagene Summe der drei Zahlungsrahmen 2018-2021 gegenüber dem Bundesbeschluss zur laufenden Periode 2014-2017 um 751 Millionen Franken tiefer zu liegen kommt.

(in Mio. CHF, mit Rundungs- B2016 2018 2019 2020 2021 Total differenzen)

Grundlagenverbesserung und

163.5 143.1 142.8 142.8 142.8572

Sozialmassnahmen Produktion und Absatz 434.1 431.7 431.7 431.7 432.21728

Direktzahlungen

2747.9 2691.7 2682.9 2682.9 2682.9 10'741

Total 3345.5 3266.6 3257.4 3257.4 3257.9 13'041

Im Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen werden die Sparvorgaben schwergewichtig bei den nicht direkt einkommenswirksamen Investitionshilfen umgesetzt. Deshalb ist das Niveau gegenüber dem Voranschlag 2016 gut 20 Millionen Franken tiefer. Innerhalb des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz steigen die Ausgaben für die Absatzförderung bis 2017 und sollen dann auf dem etwas tieferen Niveau des Voranschlags 2015 weitergeführt werden. Am grössten sind die Veränderungen beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen. Ab 2016 stehen für die Direktzahlungen infolge der Querschnittskürzungen pro Jahr gut 60 Millionen Franken weniger zur Verfügung. Ab 2017 kommt eine weitere Reduktion um knapp 60 Millionen Franken hinzu. In den Jahren 2018-2021 soll das Volumen auf dem Niveau von jährlich gut 2,68 Milliarden Franken konstant bleiben. Die zunehmende Beteiligung an den Direktzahlungsprogrammen würde dazu führen, dass die Mittel bis 2021 bei gleichbleibenden Beitragsansätzen nicht ausreichen. Mit den folgenden Anpassungen soll eine ausgewogene Mittelverteilung bis zum Ende der Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 erreicht werden:

Da das Etappenziel von 65‘000 ha Biodiversitätsförderflächen im Talgebiet 2013 erreicht wurde, hat der Bundesrat auf 2016 gewisse Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe 1 gesenkt und im Gegenzug den Beitrag für die jeweilige Qualitätsstufe 2 im gleichen Umfang erhöht. Mit der Umsetzung des Stabilisierungsprogramms sollen die Anreize insbesondere für die Qualitätsstufe 1 ab 2017 nochmals reduziert werden.

Die Versorgungssicherheitsbeiträge werden ab 2017 um 3 Prozent reduziert. Der Anteil Versorgungssicherheitsbeiträge am Total der Direktzahlungen bleibt damit stabil. Es ist

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