Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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davon auszugehen, dass trotz Beitragssenkung die Ziele im Bereich Versorgungssicherheit erreicht werden können.

Der kantonale Plafond bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll entgegen der ursprünglichen Absicht weitergeführt werden. Aufgrund zunehmender Beteiligung steigt der Mittelbedarf auf voraussichtlich 150 Millionen Franken pro Jahr.

Die Ausgaben für die Produktionssystembeiträge steigen zwischen 2018-2021 um 13 Millionen Franken. Dieser Anstieg beruht auf der Annahme, dass die Beteiligung weiter steigt. Zudem soll ein gewisser Spielraum zur Unterstützung neuer Produktionssysteme geschaffen werden. Auch bei den Ressourceneffizienzbeiträgen ist mit einem weiteren Anstieg der Ausgaben zu rechnen.

Die mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen und den Kulturlandschaftsbeiträgen angestrebten Ziele lassen sich mit den vorgeschlagenen Mitteln voraussichtlich erreichen. Die Übergangsbeiträge werden aufgrund der skizzierten Anpassungen bei den leistungsbezogenen Direktzahlungen bis 2021 auf gut 30 Millionen Franken sinken. Je nach Entwicklung der Beteiligung bei den leistungsbezogenen Direktzahlungen werden die Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um bis 2021 einen Übergangsbeitrag ausrichten zu können. Falls der Bedarf die im Kredit eingestellten Mittel übersteigt, müssten die Direktzahlungsansätze weiter gekürzt werden.

Auswirkungen

Die Ergebnisse der Berechnungen mit dem dynamischen Optimierungsmodell SWISSland von Agroscope zeigen, dass sich das Produktionsmuster der Schweizer Landwirtschaft bis 2021 mit den vorgeschlagenen Anpassungen nur unwesentlich verändert. In der Tierhaltung ist tendenziell mit einem weiteren Rückgang der gehaltenen Grossvieheinheiten zu rechnen. Die pflanzenbauliche Produktion entwickelt sich voraussichtlich stabil. Gemäss den Modellrechnungen steigt bis 2021 das sektorale Nettounternehmenseinkommen aufgrund sinkender Fremdkosten auf rund 3,2 Milliarden Franken. Auf einzelbetrieblicher Ebene resultiert dadurch ein Anstieg des mittleren landwirtschaftlichen Einkommens. Die Berechnungen zeigen, dass in der Schweizer Landwirtschaft mit den vorgeschlagenen Zahlungsrahmen die Produktivität erhalten bleibt und eine sozialverträgliche Entwicklung ermöglicht wird.

Fahrplan

Das Vernehmlassungsverfahren dauert vom 4. November 2015 bis 18. Februar 2016. Nach Auswertung der Vernehmlassung soll im 2. Quartal 2016 die Botschaft durch den Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden.

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