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Vernehmlassung 2015/49: Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und für Dienstleistungsaufträge · 4 Seiten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und

Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, Planung, Unterstützung und Schulung.

1.2 Wer der Auftraggeberin ein Angebot einreicht (Auftragnehmerin), akzeptiert damit vorlie-

gende AGB. Die Parteien können Abweichungen schriftlich im Vertrag vereinbaren, soweit sie sachlich gerechtfertigt sind.

2. Angebot

2.1 Das Angebot wird gestützt auf die Offertanfrage der Auftraggeberin erstellt.

2.2 Die Auftragnehmerin weist im Angebot die Mehrwertsteuer separat aus.

2.3 Das Angebot einschliesslich allfällige Präsentationen erfolgt unentgeltlich, sofern in der

Offertanfrage nichts anderes vermerkt ist.

2.4 Das Angebot ist während der in der Offertanfrage genannten Frist verbindlich. Fehlt eine

entsprechende Angabe, so gilt eine Frist von drei Monaten ab Offerteingang.

3. Ausführung

3.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich als Spezialistin zu einer sorgfältigen, getreuen und

sachkundigen Vertragserfüllung. Sie garantiert, dass alle erbrachten Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

3.2 Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der

Arbeiten und zeigt ihr sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen oder gefährden.

3.3 Der Auftraggeberin steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auf-

trags zu.

3.4 Ohne schriftliche Vollmacht ist die Auftragnehmerin zur Vertretung der Auftraggeberin nicht

ermächtigt; sie darf die Auftraggeberin gegenüber Dritten nicht verpflichten.

4. Einsatz von Mitarbeitenden

4.1 Die Auftragnehmerin setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende

ein, die über die erforderlichen Bewilligungen verfügen. Sie ersetzt auf Verlangen der Auftraggeberin innert nützlicher Frist Mitarbeitende, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen oder gefährden. 4.2 Die Auftragnehmerin tauscht die eingesetzten Mitarbeitenden nur mit schriftlicher Zustim-

mung der Auftraggeberin aus.

5. Beizug Dritter

5.1 Die Auftragnehmerin darf für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z. B. Zulieferanten,

Subunternehmer, Substituten) nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin beiziehen. Sie bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.