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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

pensiert werden, wenn verbleibende Restbestände ein grosses Regenerations- und Ausbreitungspotenzial aufweisen und aus diesen wieder neue Flächen besiedelt werden43. In der Schweiz hat die Entwicklung der letzten Jahrzehnte gezeigt, dass sowohl die Anzahl invasiver gebietsfremder Arten als auch die von ihnen besiedelte Fläche immer weiter zunehmen44. Verglichen mit der Situation im Ausland befinden sich viele invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz jedoch nach wie vor in einem vergleichsweise frühen Stadium der Ausbreitung. Das heisst, dass beim Ausbleiben von Gegenmassnahmen sie noch weit grössere Flächen einnehmen und dementsprechend die durch sie verursachten Schäden weiter zunehmen werden. Es ist davon auszugehen, dass die potenziellen Schäden, die bei fortschreitender Weiterausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entstehen, die Kosten für heute getätigte Massnahmen bei weitem übersteigen werden.

Eine wirksame Prävention bzw. Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten bedingt eine enge Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Eine nationale Strategie und damit auch eine stärkere Führung und Koordination durch den Bund wurde insbesondere seitens der Kantone seit längerem gefordert. Mit der Erarbeitung der Strategie wird dieses Anliegen aufgenommen. Eine effektive und effiziente Umsetzung der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten setzt eine enge Verzahnung von Grundlagen und Vollzug voraus. Dies bedingt eine verstärkte Koordination der Akteure und deren Aktivitäten und schliesst bestehende Institutionen und Erfahrungen mit ein. Es sind die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten bzw. aktualisieren, Abläufe zu definieren und erforderlichen Gremien einzurichten. Invasive gebietsfremde Arten müssen priorisiert und artspezifische Präventions- bzw. Bekämpfungsmassnahmen definiert und – nach allfälliger Neubeurteilung der Lage – angepasst werden können.

Anpassungsbedarf In rechtlicher Sicht besteht Anpassungsbedarf im Hinblick auf eine Harmo-Rechtsgrundlagen nisierung der in Spezialgesetzgebungen verankerten rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. Diese sind inhaltlich soweit aufeinander abzustimmen, dass Zielkonflikte hinsichtlich der Zielerreichung der Strategie ausgeschlossen werden.

Vor dem Hintergrund der ‘Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten‘ ist zu prüfen, welche Bestimmungen im Schweizer Recht anzupassen bzw. aufzunehmen sind, damit die Schweiz nicht zur Eintrittspforte für in der EU geregelte invasive gebietsfremde Arten wird.

Mit der Umsetzung der Strategie soll einer unkontrollierten Ausbreitung und den damit verbundenen steigenden Kosten invasiver gebietsfremder Arten Einhalt geboten werden. Gleichzeitig kann damit einem Ziel der Strategie Biodiversität Schweiz sowie den Verpflichtungen des nationalen Rechts wie auch internationalen Vereinbarungen entsprochen werden.

43 van Wilgen B.W. et al. 2012. An assessment of the effectiveness of a large, national-scale invasive alien plant control strategy in South Africa. Biological Conservation 148 (1): 28-38.

44 Baur B. & Nentwig W. 2010. Invasive Arten. In: Lachat T, et al. (Hrsg). Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900. Ist die Talsohle erreicht? Haupt, Bern, S. 324-348.