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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

der Wahrnehmung kantonaler Aufgaben im Bereich der invasiven gebietsfremden Arten auf der Grundlage der Freisetzungsverordnung. In der AGIN sind die Konferenzen der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL), der Kantonsförster (KoK), der Landwirtschaftsämter (KOLAS), der kantonalen Pflanzenschutzdienste (KPSD) sowie der Jagd- und Fischereiverwalter (JFK), Vertreter der kantonalen Plattformen (KP) Neobiota sowie das BAFU und das BLW vertreten. Zu den Arbeiten in den vier Untergruppen (A: Bodenaushub, B: Bekämpfung und C: Überwachung von Neophyten sowie D: Neozoen) werden auch Experten und Branchenvertreter beigezogen.

- Kantonsvertreter Neo- Für eine direkte Vertretung der Kantone in der AGIN wurde die Schweiz in biota / KP Neobiota fünf Regionen eingeteilt, die je einen Regionalverantwortlichen aus dem Kreis der jeweiligen kantonalen Plattformen (KP) Neobiota bestimmen. Dieser vertritt die Region in der AGIN.

Jagd- und Fischereiver- Die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz der Schweiz und des Fürstenwalterkonferenz tums Liechtenstein (JFK) ist ein Verein kantonaler Fachleute in den Berei-

chen Fischerei und Jagd. Die JFK berät und unterstützt die kantonalen Jagd- und Fischereifachstellen bei ihren vielfältigen Aufgaben betreffend:

- nachhaltiger Nutzung von Wild- und Fischbeständen,

- Arten- und Lebensraumschutz,

- gesetzlichem Vollzug.

Kantonale Pflanzen- Jeder Kanton verfügt über einen Kantonalen Pflanzenschutzdienst (KPSD). schutzdienste Die kantonalen und kommunalen Gesetze regeln die Aufgaben der KPSD,

der Gemeinden sowie den Bewirtschaftern und Bürgern. Die KPSD überwachen das Territorium ausserhalb der Waldflächen, kontrollieren das Vorkommen von ‘besonders gefährlichen Schadorganismen‘ und ‘besonders gefährlichen Unkräutern‘ (gemäss PSV) und organisieren deren Bekämpfung. Zudem beraten sie in Pflanzenschutzfragen und geben Empfehlungen zur Anwendung der bewilligten Pflanzenschutzmittel ab. Für die Festlegung und Umsetzung von Massnahmen innerhalb der Waldfläche ist das Kantonsforstamt zuständig.

Waldschutz Die Arbeitsgruppe Waldschutz (AGWS) ist eine Arbeitsgruppe der Konfe-

renz der Kantonsförster (KoK), in der sich die Forstschutzbeauftragten der Kantone sowie Vertreter aus Verwaltung, Beratung/Ausbildung und Forschung treffen. Im Zentrum stehen Erfahrungsaustausch und Meinungsbildung über aktuelle Waldschutzfragen.

Weitere Akteure

Gemeinden Nebst den nationalen und kantonalen Behörden kommt auch den Gemein-

den eine wichtige Rolle zu, insbesondere im Hinblick auf den Vollzug (z. B. als Baubewilligungsbehörden), in der Bekämpfung, in der Öffentlichkeitsarbeit und der Erhebung von Grundlagen.

Institutionen und Organi- Im Weiteren bestehen unterschiedlichste Institutionen in der Schweiz, die sationen direkt oder indirekt von der Thematik der invasiven gebietsfremden Arten

betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die Nationalen Datenzentren, wel-