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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

2.3.1 Massnahmen im Bereich Grundlagen

Ziel 1 Stossrichtung 1.1

Grundlagen Die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten im In- und Ausland

wird beobachtet, analysiert und dokumentiert.

- Massnahme 1-1.1Der Bund etabliert eine Expertengruppe (mit Fachleuten für alle taxonomi-

schen Gruppen), die die bestehende Übersicht zu gebietsfremden Arten in der Schweiz aktualisiert. Diese Expertengruppe verfügt über einen Überblick zu Know-how und Infrastruktur für die Diagnostik und die Früherkennung von gebietsfremden Arten und trägt laufend neue nationale und internationale Erkenntnisse (ökologische Eigenschaften, Eintrittspforten und - pfade, Schädlichkeit, Massnahmen) zu den für die Schweiz relevanten invasiven gebietsfremden Arten zusammen.

- Massnahme 1-1.2Der Bund und die Kantone stellen die Integration bestehender und zukünf-

tiger Daten zu Vorkommen und Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zwischen kantonaler und nationaler Ebene sicher. Sie schaffen die konzeptionellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für das Datenmanagement im Hinblick auf die Umsetzung einer allfälligen Meldepflicht.

- Massnahme 1-1.3Der Bund nimmt Einsitz in europäische Verbundnetze wie z.B. Berner Kon-

vention, EPPO-Panel IAP, EASIN und prüft laufend die Teilnahme an weiteren internationalen Gremien. Er holt die für die Schweiz relevanten Informationen ein und bringt spezifische Anliegen der Schweiz ein.

- Massnahme 1-1.4Bund und Kantone pflegen und verstärken bei Bedarf den grenzüberschrei-

tenden Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zu Vorkommen, Bekämpfung und Prävention von invasiven gebietsfremden Arten und bringen sich in grenzüberschreitende Aktivitäten und Netzwerke ein (z.B.

INTERREG, Oberrheinkonferenz, CIPEL, Grand Genève).

Stossrichtung 1.2

Die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Akteuren wird koordiniert und intensiviert.

- Massnahme 1-2.1Der Bund stellt die Umsetzung der Strategie zu invasiven gebietsfremden

Arten sicher und koordiniert die Aktivitäten und Akteure auf nationaler Ebene. Es ist sicherzustellen, dass bestehende Gremien (AGIN, KP Neobiota etc.) bedürfnisgerecht in die nationale Informations- und Koordinationstätigkeit einbezogen werden.

- Massnahme 1-2.2Die Sektoralpolitiken stellen den Informationsfluss mit den relevanten Akt-

euren ihrer Organisationseinheit im Bereich invasiver gebietsfremder Arten sicher. Insbesondere die Unterhaltsdienste der raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes (BAV, ASTRA, BAZL, etc.) sind über die Problematik der invasiven gebietsfremden Arten informiert und können zielgerichtet koordiniert werden.