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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Biodiversitätskonvention Dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD) (Convention on Biological Diversity, CBD; Biodiversitätskonvention) kommt
zentrale Bedeutung zu. Die CBD ist ein verbindliches Rahmenabkommen, das von der Schweiz unterzeichnet wurde und 1995 in Kraft trat. Im Hinblick auf invasive gebietsfremde Arten präzisiert die Global Invasive Alien Species Information Partnership (GIASIP) die Aufgaben der Schweiz im Rahmen der CBD. Im Rahmen der GIASIP hat sich die Schweiz zur Förderung des internationalen Informationsaustauschs zu invasiven gebietsfremden Arten verpflichtet.
Berner Konvention Das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden
Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, 1979 und 1982 durch die Schweiz ratifiziert) verpflichtet die Schweiz ebenfalls zur internationalen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten. Die Schweiz hat sich insbesondere verpflichtet, die Ansiedlung nicht-heimischer Arten streng zu überwachen und zu begrenzen.
Verordnung des Europäi- Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Präschen Parlaments und vention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsdes Rates über die Prä- fremder Arten42 wurde per 1.1.2015 in Kraft gesetzt. Kernstück dieser Vervention und die Kontrolle ordnung ist eine Liste mit prioritären Arten, die für die gesamte Union von der Einbringung und Ver-
Bedeutung sind. Sie ist innerhalb von 12 Monaten nach in Kraft treten der breitung invasiver ge-
Verordnung zu erstellen. Aufgrund der geografischen Lage der Schweiz mitbietsfremder Arten
ten im EU-Raum sind diese Bestimmungen auch für die Schweiz relevant.
Schlussfolgerungen & Handlungsbedarf
Invasive gebietsfremde Arten stellen eine sektorübergreifende und globale Herausforderung dar. Eine wirksame Prävention bzw. Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten bedingt eine enge Zusammenarbeit der Akteure und Koordination der Aktivitäten nicht nur auf nationaler sondern auch auf internationaler Ebene.
Eine nationale Strategie zu invasiven und gebietsfremden Arten muss im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz stehen und soweit als sinnvoll mit Massnahmen in den Nachbarstaaten abgestimmt sein. Das internationale Umfeld entwickelt sich in einem schnellen Tempo. Entsprechend muss die Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz so ausgerichtet sein, dass dynamisch auf das sich verändernde Umfeld reagiert und neue Erfahrungen genutzt werden können.
1.3 Fazit
Bedarf für eine nationale Invasive gebietsfremde Arten haben die Fähigkeit, sich ihnen öffnende öko-Strategie logische Nischen rasch einzunehmen und nachhaltig zu besetzen. Lokal
durchgeführte Massnahmen zur Bekämpfung ausgewählter invasiver gebietsfremder Arten haben punktuell zur Abnahme von Beständen geführt. Solche lokal erzielten Erfolge können jedoch kompensiert oder gar überkom-
42 http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0307(COD)&l=en