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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

2 Zielsetzung und Massnahmen

2.1 Allgemeines

Die Zielsetzung dieser Strategie orientiert sich an:

 den geltenden nationalen Rechtsgrundlagen

 der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS)

 am Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD; Biodiversitätskonvention) und Strategischer Plan zur Biodiversität 2011-2020 (sogenannte Aichi-Ziele).

Insbesondere werden die folgenden Inhalte berücksichtigt und in die Ziele für die Strategie aufgenommen:

Nationale Rechtsgrundla- Nationale Rechtsgrundlagen wie das Umweltschutzgesetz sollen Mengen schen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume

gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten (Art. 1 Abs. 1 USG). Die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihr natürlicher Lebensraum sind gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz zu schützen (Art. 1 NHG).

Strategie Biodiversität Das strategische Ziel 3 der SBS sieht vor, dass die Ausbreitung von invasi-Schweiz (SBS) ven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial eingedämmt ist. Dazu

wird ausgeführt, dass invasive gebietsfremde Arten mit Schadenspotenzial einheimische Arten bedrohen und ihre Ausbreitung deshalb verhindert werden soll.

Biodiversitätskonvention Mit der Biodiversitätskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet; die Ein-

bringung nicht-einheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, soweit als möglich und sofern angebracht zu verhindern und diese Arten zu kontrollieren oder beseitigen (CBD Art. 8. lit. h.).

- Aichi-Ziel 9Das Aichi-Ziel 9 formuliert, dass bis 2020 invasive gebietsfremde Arten und ihre Einwanderungswege identifiziert und priorisiert, prioritäre Arten kontrolliert oder entfernt, und Maßnahmen ergriffen werden, um Einwanderungswege zu kontrollieren und ihre Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern.

2.2 Zielsystem

Das Zielsystem setzt sich aus einem strategischen Ziel (s. Kap. 2.2.1) und drei hinsichtlich Grundlagen, Prävention und Bekämpfung spezifisch formulierten Ziele mit zugehörigen Stossrichtungen zusammen (s. Kap. 2.2.2). Zielerreichung Damit soll gewährleistet werden, dass die Vorgaben internationaler Ver-

pflichtungen und nationaler Regelungen betreffend invasiven gebietsfremden Arten erfüllt und somit:

- die Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die Bevölkerung minimiert werden,