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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Massnahme 1-4.2 «Analyse der durch invasive gebietsfremde Arten gefährdeten einheimischen Arten und Lebensräume»

Beschreibung Der Bund sondiert in Zusammenarbeit mit den Datenzentren, Experten und

den Kantonen die durch invasive gebietsfremde Arten besonders betroffenen (einheimischen) Arten und Lebensräume. Der Handlungsbedarf wird ermittelt und besondere Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Die Erkenntnisse fliessen in die Empfehlungen und Massnahmen insbesondere zu National Prioritären Arten und schützenswerten Lebensräume ein. Damit können gezielte Artenförderungs- und/oder Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden und bei Bedarf standortspezifisch die Massnahmen der entsprechenden Arten gemäss Zielvorgaben nach Stufenkonzept (vgl. Kapitel 3.1) präzisiert werden.

Verantwortlich BAFU (Federführung)

Miteinzubeziehende Datenzentren des Bundes, Experten (AGAF, BIOP Support), betroffene Akteure kantonale Fachstellen

Instrumente - Liste der national prioritären Arten und schützenswerten Lebens-

räume, Rote Listen, Artenförderungskonzept sowie für diese Arten entwickelte Massnahmenpläne

- Wissenschaftliche Grundlagen zu invasiven gebietsfremden Arten (vgl. Massnahme 1-1.1)

- Identifizierung der durch invasive gebietsfremde Arten besonders betroffenen Arten, Lebensräume und geschützten Biotopen

- Standortspezifische Massnahmen, Freihaltekonzepte, etc.

Anpassungsbedarf - Ggf. Anpassung bestehender Leistungsaufträge

Notwendige rechtliche Anpassungen:

- keine

Entscheidungs Vorgehen zur Festlegung der besonders betroffenen Arten und Lebensräubedarf men durch das BAFU.

Zusätzlicher - Bund: klein

Finanzbedarf Zusätzlicher - kein* Personalbedarf

Indikatoren - Anzahl der durch invasive gebietsfremde Arten besonders betroffe-

nen Arten, Lebensräume und geschützter Biotope

Meilensteine Meilenstein I: Bericht(e) zur Analyse der durch invasive gebietsfremde Ar-

ten besonders betroffenen Arten und Lebensräume per Ende 2017, danach regelmässige Aktualisierung aufgrund aktueller Erkenntnisse

Umsetzung geplant Ende 2017, danach regelmässige Aktualisierung

bis

* über bestehende Ressourcen bzw. neugeschaffene Ressourcen (vgl. Massnahme 1-2.1) abgedeckt