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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 1-3.1 «Harmonisierung und Anpassung der Rechtsgrundlagen zu Prävention und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten»
Beschreibung Der Bund harmonisiert die rechtlichen Grundlagen zu invasiven gebiets-
fremden Arten (u. a. Definition, Instrumente, Zielkonflikte, Verfahren, Finanzierung) und entwickelt diese im Hinblick auf ein koordiniertes Vorgehen zur Umsetzung der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten sowie Einstufung der Arten aufgrund der im Kapitel 3 genannten Kriterien weiter.
Bei Bedarf erstellt der Bund Vollzugshilfen* zu den angepassten Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit gebietsfremden Arten für Kantone, Gemeinden, Akteure aus Wirtschaft etc. in verschiedenen Fachgebieten (Schutzwald, Hochwasserschutz, Revitalisierungen etc.).
Verantwortlich BAFU (Federführung)
Miteinzubeziehende Fachstellen der weiteren betroffenen Bundesämter, betroffenen kantonale Akteure Fachstellen
Umsetzung/ - Übersicht der Regelwerke in denen die invasiven gebietsfremden Instrumente Arten thematisiert werden (vgl. Kapitel 1.2)
- Stufenkonzept (vgl. Kapitel 3.1)
Anpassungsbedarf - Anpassung der massgebenden rechtlichen Grundlagen betreffend
invasive gebietsfremde Arten sowie der Spezialgesetzgebungen verschiedener Sektoralpolitiken
- Anpassung des Handbuchs NFA und Erstellen der erforderlichen Vollzugshilfen
Entscheidungs- Begriffliche und inhaltliche Festlegung der Anpassung der Rechtsgrundlabedarf gen im Bereich invasive gebietsfremde Arten (vgl. Po Vogler 13.3636).
Zusätzlicher - kein
Finanzbedarf (Der Mehraufwand, der sich aus dem Vollzug der angepassten
Rechtsgrundlagen ergeben wird, kann erst mit dem ausgearbeiteten Vorschlag der angepassten Rechtsgrundlagen ausgewiesen werden und soll demzufolge zusammen mit der Botschaft zu den angepassten Rechtsgrundlagen vorgelegt werden.)
Zusätzlicher - kein** Personalbedarf
Indikatoren - Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinati-
onstätigkeit zum Stand der Harmonisierung
Meilensteine Meilenstein I: Festlegung der Bestimmungen zu invasiven gebietsfremden
Arten auf Gesetzesstufe
Meilenstein II: Anpassungen auf Verordnungsstufe
Umsetzung geplant noch offen bis
* Das Fehlen entsprechender Vollzugshilfen nach in Kraft treten der revidierten FrSV hat den Vollzug wesentlich verzögert. Damit dies bei den vorgesehenen Anpassungen der Rechtsgrundlagen nicht erneut geschieht, sind die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten. ** Aufwand kann über bestehenden Personalbestand abgedeckt werden.