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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 2-2.1 «Selbstkontrolle durch Inverkehrbringer von gebietsfremden Arten»
Beschreibung Die Inverkehrbringer führen die Selbstkontrolle für alle Arten, die in Verkehr
gebracht werden, konsequent durch. Sie führen nur gebietsfremde Arten im Sortiment, durch die keine Gefährdung für Mensch und Umwelt sowie keine Beeinträchtigungen für die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung zu erwarten sind. Sie kennen die relevanten Umsetzungshilfen (vgl. Massnahmen 1-3.1, 1-3.2, 2-1.3) und prüfen die Implementierung freiwilliger Massnahmen (z.B. ‘codes of conduct‘ im Rahmen der Berner Konvention).
Verantwortlich Inverkehrbringer
(Federführung)
Miteinzubeziehende BAFU, betroffene kantonale Fachstellen
Akteure
Umsetzung/ - Aus- und Weiterbildungsmassnahmen (vgl. Massnahmen 2-1.1, 2-
Instrumente 1.2)
- Sensibilisierungsarbeiten durch Branchenverbände (vgl. Massnahme 2-1.3)
- Marktüberwachung (vgl. Massnahme 2-2.8)
Anpassungsbedarf - Vorgehensweise bei der Beschaffung und Weitergabe von gebiets-
fremden Arten überprüfen.
Entscheidungs- kein bedarf Zusätzlicher - kein* Finanzbedarf Zusätzlicher - kein* Personalbedarf
Indikatoren - Anteil Beanstandungen an der Anzahl durchgeführter Kontrollen im
Rahmen der Marktüberwachung (vgl. Massnahme 2-2.8)
Meilensteine Meilenstein I: 2016: Überprüfung des gesamten bestehenden angebote-
nen Sortiments
Meilenstein II: anschl. laufend vor Aufnahme neuer gebietsfremder Arten ins Sortiment
Umsetzung geplant ab 2016 laufend
bis
* Soll im Rahmen der ordentlichen Aufgaben und Mittel beibehalten bzw. nach Möglichkeit ausgebaut werden.