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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Massnahme 2-2.2 «Integration ausgewählter invasiver gebietsfremder Arten in die Zollkontrolltätigkeit»

Beschreibung Der Bund integriert im Rahmen der Zollkontrolltätigkeit bei Waren- und Per-

sonenkontrollen auch das Ziel der Verhinderung des Imports invasiver gebietsfremder Arten. Dies gilt insbesondere für Arten der Stufe D1 gemäss Stufenkonzept (vgl. Kapitel 3.1).

Verantwortlich EZV* (Federführung)

Miteinzubeziehende Fachstellen der weiteren betroffenen Bundesämter (z. B. BAFU, BLV,

Akteure BLW),

Umsetzung/ - Einfuhrverbote für invasive gebietsfremde Arten der Stufe D1.

Instrumente - Weitergabe der relevanten Information bez. invasiven gebietsfrem-

den Arten an die zuständigen Bewilligungsbehörden im Rahmen der Koordinations- und Informationstätigkeit (vgl. Massnahme 1- 2.1) sowie innerhalb der Sektoralpolitiken (vgl. Massnahme 1-2.2) Anpassungsbedarf Rechtliche Anpassungen erforderlich: In Rechtserlass formulierter Auftrag

an EZV zur Kontrolle invasiven gebietsfremden Arten

Entscheidungs- - Auftrag an EZV im Rahmen der Anpassung der rechtlichen Grundbedarf lagen definieren

Zusätzlicher - Der Mehraufwand, der sich aus den Massnahmen ergibt, die erst Finanzbedarf nach - und in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung - der An-

passung der Rechtsgrundlagen umgesetzt werden können, wird

Zusätzlicher

erst mit dem ausgearbeiteten Vorschlag der angepassten Rechts-

Personalbedarf

grundlagen ausgewiesen und demzufolge zusammen mit der Botschaft zu den angepassten Rechtsgrundlagen vorgelegt werden können.

Indikatoren - Anzahl durchgeführte Kontrolle

- Anzahl festgestellte Nichteinhaltungen des Einführungsverbots

- Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit.

Meilensteine Meilenstein I: Einbezug der Thematik „Invasive gebietsfremde Arten“ in die

Aus- und Weiterbildung des Kontrollpersonals

Meilenstein II: Information des Kontrollpersonals über Einfuhrverbote, betroffene Arten und deren Erkennung ab Zeitpunkt der Anpassung der rechtlichen Grundlagen.

Meilenstein III: anschl. Durchführung von Kontrollen hinsichtlich des Einführens von invasiven gebietsfremden Arten

Umsetzung geplant frühestens ab 2018 (abhängig von der Umsetzung der Massnahme 1-3.1)

bis

* bzw. in Absprache mit betroffenen Bundesämter (BLW, BLV, BAFU)