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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 2-2.2 «Integration ausgewählter invasiver gebietsfremder Arten in die Zollkontrolltätigkeit»
Beschreibung Der Bund integriert im Rahmen der Zollkontrolltätigkeit bei Waren- und Per-
sonenkontrollen auch das Ziel der Verhinderung des Imports invasiver gebietsfremder Arten. Dies gilt insbesondere für Arten der Stufe D1 gemäss Stufenkonzept (vgl. Kapitel 3.1).
Verantwortlich EZV* (Federführung)
Miteinzubeziehende Fachstellen der weiteren betroffenen Bundesämter (z. B. BAFU, BLV,
Akteure BLW),
Umsetzung/ - Einfuhrverbote für invasive gebietsfremde Arten der Stufe D1.
Instrumente - Weitergabe der relevanten Information bez. invasiven gebietsfrem-
den Arten an die zuständigen Bewilligungsbehörden im Rahmen der Koordinations- und Informationstätigkeit (vgl. Massnahme 1- 2.1) sowie innerhalb der Sektoralpolitiken (vgl. Massnahme 1-2.2) Anpassungsbedarf Rechtliche Anpassungen erforderlich: In Rechtserlass formulierter Auftrag
an EZV zur Kontrolle invasiven gebietsfremden Arten
Entscheidungs- - Auftrag an EZV im Rahmen der Anpassung der rechtlichen Grundbedarf lagen definieren
Zusätzlicher - Der Mehraufwand, der sich aus den Massnahmen ergibt, die erst Finanzbedarf nach - und in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung - der An-
passung der Rechtsgrundlagen umgesetzt werden können, wird
Zusätzlicher
erst mit dem ausgearbeiteten Vorschlag der angepassten Rechts-
Personalbedarf
grundlagen ausgewiesen und demzufolge zusammen mit der Botschaft zu den angepassten Rechtsgrundlagen vorgelegt werden können.
Indikatoren - Anzahl durchgeführte Kontrolle
- Anzahl festgestellte Nichteinhaltungen des Einführungsverbots
- Reporting im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit.
Meilensteine Meilenstein I: Einbezug der Thematik „Invasive gebietsfremde Arten“ in die
Aus- und Weiterbildung des Kontrollpersonals
Meilenstein II: Information des Kontrollpersonals über Einfuhrverbote, betroffene Arten und deren Erkennung ab Zeitpunkt der Anpassung der rechtlichen Grundlagen.
Meilenstein III: anschl. Durchführung von Kontrollen hinsichtlich des Einführens von invasiven gebietsfremden Arten
Umsetzung geplant frühestens ab 2018 (abhängig von der Umsetzung der Massnahme 1-3.1)
bis
* bzw. in Absprache mit betroffenen Bundesämter (BLW, BLV, BAFU)