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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 2-2.4 «Integration der Problematik des Umgangs mit invasiven gebietsfremden Arten im Rahmen von Bau- und Betriebsbewilligungen»
Beschreibung Bund, Kantone und Gemeinden stellen bei der Erteilung von Bau- und Be-
triebsbewilligungen sicher, dass die Problematik des Umgangs mit invasiven gebietsfremden Arten in der Umwelt gebührend berücksichtigt und so umgesetzt wird, dass eine Ansiedlung und Weiterausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten verhindert wird. Dafür werden verschiedene Rechtgrundlagen, Hilfsmittel wie z. B. Merkblätter berücksichtigt (vgl. Massnahme 1-3.2).
Verantwortlich Bewilligungsbehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden
(Federführung)
Miteinzubeziehende BAFU, betroffene kantonale und kommunale Fachstellen
Akteure
Umsetzung/ - Weitergabe der relevanten Information bez. invasiven gebietsfrem-Instrumente den Arten an die zuständigen Bewilligungsbehörden im Rahmen
der Koordinations- und Informationstätigkeit (vgl. Massnahme 1- 2.1), innerhalb der Sektoralpolitiken (vgl. Massnahme 1-2.2) sowie der kantonalen Fachstellen (vgl. Massnahmen 1-2.3)
- Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter
Anpassungsbedarf - Allfällige Anpassung der Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren
(Kriterien für Bewilligungserteilung) und entsprechender Vollzugshilfen.
Entscheidungs- Vorgehen zur Anpassung der Bewilligungsverfahren durch die Bewillibedarf gungsbehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Zusätzlicher - kein* Finanzbedarf Zusätzlicher - kein* Personalbedarf
Indikatoren Anzahl angepasste Bau- und Betriebsbewilligungsverfahrensabläufe mit an-
gemessener Berücksichtigung der Thematik invasiver gebietsfremder Arten
Meilensteine Meilenstein I: Erfassen der relevanten Bau- und Betriebsbewilligungsver-
fahren per Ende 2016
Meilenstein II: Anpassen der relevanten Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren bis 2018
Umsetzung geplant 2018, anschl. laufend
bis
* Soll im Rahmen der ordentlichen Aufgaben und Mittel beibehalten bzw. nach Möglichkeit ausgebaut werden.