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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Massnahme 2-2.5 «Information der Abnehmer über umweltbezogene Eigenschaften der abzugebenden gebietsfremden Arten»

Beschreibung Die Inverkehrbringer informieren Abnehmerinnen und Abnehmer ausrei-

chend über die umweltbezogenen Eigenschaften; dies ist zwingend für alle gebietsfremden Arten erforderlich, welche Anforderungen an den Umgang in der Umwelt bedingen (Stufe B gemäss Stufenkonzept, vgl. Kapitel 3.1). Damit sind sich die Abnehmer ihrer Verantwortung im Umgang mit gebietsfremden Arten bewusst.

Verantwortlich Inverkehrbringer

(Federführung)

Miteinzubeziehende BAFU, betroffene kantonale Fachstellen, Branchenverbände

Akteure

Umsetzung/ - Umsetzungshilfen (vgl. Massnahme 1-3.2)

Instrumente - Sensibilisierungsarbeiten der Inverkehrbringer durch Branchenver-

bände und Bund (vgl. Massnahme 2-1.3)

- Marktüberwachung gemäss FrSV (vgl. Massnahme 2-2.8)

- Erläuterungen der AGIN C zu Art. 5 FrSV für Neophyten

Anpassungsbedarf - Überprüfung und bei Bedarf Anpassung der bestehenden Informati-

onen an Abnehmerinnen und Abnehmer invasiver gebietsfremder Arten

Entscheidungs- Festlegung der Minimalanforderungen des Informationsumfangs durch bedarf Bund mit Einbezug von Kantonen und Branchenverbänden.

Zusätzlicher - kein* Finanzbedarf Zusätzlicher - kein* Personalbedarf

Indikatoren - Anteil Beanstandungen an der Anzahl durchgeführter Kontrollen im

Rahmen der Marktüberwachung (vgl. Massnahme 2-2.8)

Meilensteine Meilenstein I: Überprüfung des Bedarfs für das gesamte bestehende an-

gebotene Sortiment

Meilenstein II: anschl. laufend vor Aufnahme neuer gebietsfremder Arten ins Sortiment

Umsetzung geplant ab 2016 laufend

bis

* Soll im Rahmen der ordentlichen Aufgaben und Mittel beibehalten bzw. nach Möglichkeit ausgebaut werden.