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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 2-2.5 «Information der Abnehmer über umweltbezogene Eigenschaften der abzugebenden gebietsfremden Arten»
Beschreibung Die Inverkehrbringer informieren Abnehmerinnen und Abnehmer ausrei-
chend über die umweltbezogenen Eigenschaften; dies ist zwingend für alle gebietsfremden Arten erforderlich, welche Anforderungen an den Umgang in der Umwelt bedingen (Stufe B gemäss Stufenkonzept, vgl. Kapitel 3.1). Damit sind sich die Abnehmer ihrer Verantwortung im Umgang mit gebietsfremden Arten bewusst.
Verantwortlich Inverkehrbringer
(Federführung)
Miteinzubeziehende BAFU, betroffene kantonale Fachstellen, Branchenverbände
Akteure
Umsetzung/ - Umsetzungshilfen (vgl. Massnahme 1-3.2)
Instrumente - Sensibilisierungsarbeiten der Inverkehrbringer durch Branchenver-
bände und Bund (vgl. Massnahme 2-1.3)
- Marktüberwachung gemäss FrSV (vgl. Massnahme 2-2.8)
- Erläuterungen der AGIN C zu Art. 5 FrSV für Neophyten
Anpassungsbedarf - Überprüfung und bei Bedarf Anpassung der bestehenden Informati-
onen an Abnehmerinnen und Abnehmer invasiver gebietsfremder Arten
Entscheidungs- Festlegung der Minimalanforderungen des Informationsumfangs durch bedarf Bund mit Einbezug von Kantonen und Branchenverbänden.
Zusätzlicher - kein* Finanzbedarf Zusätzlicher - kein* Personalbedarf
Indikatoren - Anteil Beanstandungen an der Anzahl durchgeführter Kontrollen im
Rahmen der Marktüberwachung (vgl. Massnahme 2-2.8)
Meilensteine Meilenstein I: Überprüfung des Bedarfs für das gesamte bestehende an-
gebotene Sortiment
Meilenstein II: anschl. laufend vor Aufnahme neuer gebietsfremder Arten ins Sortiment
Umsetzung geplant ab 2016 laufend
bis
* Soll im Rahmen der ordentlichen Aufgaben und Mittel beibehalten bzw. nach Möglichkeit ausgebaut werden.