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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
Massnahme 2-2.8 «Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei Tätigkeiten mit Kontakt zu invasiven gebietsfremden Arten»
Beschreibung Die Kantone überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht (z.B. Abneh-
mer, inkl. sekundäre Ausbreitung z.B. durch Bauarbeiten, Bootstransporte, Unterhaltsdienste…) innerhalb der verschiedenen Branchen und Berufsgattungen. Das Problembewusstsein betreffend invasive gebietsfremde Arten kann dadurch geschärft werden.
Verantwortlich Betroffene kantonale Fachstellen
(Federführung)
Miteinzubeziehende BAFU, Branchenverbände
Akteure
Umsetzung/ - Marktüberwachung (vor Ort und online)
Instrumente - Bau- und Unterhaltsaufsicht
- Stichprobenkontrollen
Anpassungsbedarf -
Entscheidungs- - Festlegung der Überwachungsschwerpunkte bzgl. Sorgfaltspflicht bedarf durch die kantonalen Fachstellen
- Festlegung des Umfangs der Überwachung der Sorgfaltspflicht durch die kantonalen Fachstellen
Zusätzlicher - kein (-> Personalbedarf)
Finanzbedarf
Zusätzlicher - Kantone: pro Kanton klein bis mittel (je nach Kanton unterschied-
Personalbedarf lich)*
Indikatoren - Anteil Beanstandungen an der Anzahl durchgeführter Kontrollen
Meilensteine Meilenstein I: Festlegung der Überwachungsschwerpunkte per Ende 2016
Meilenstein II: Regelmässige Durchführung von Kontrollen ab 2017
Umsetzung geplant ab 2017 laufend.
bis
* In der Regel sind die für invasive gebietsfremde Arten zuständige(n) kantonale(n) Fachstelle(n) nicht ausreichend dotiert. Es ist von einem zusätzlichen Personalbedarf auszugehen.