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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Massnahme 2-2.8 «Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei Tätigkeiten mit Kontakt zu invasiven gebietsfremden Arten»

Beschreibung Die Kantone überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht (z.B. Abneh-

mer, inkl. sekundäre Ausbreitung z.B. durch Bauarbeiten, Bootstransporte, Unterhaltsdienste…) innerhalb der verschiedenen Branchen und Berufsgattungen. Das Problembewusstsein betreffend invasive gebietsfremde Arten kann dadurch geschärft werden.

Verantwortlich Betroffene kantonale Fachstellen

(Federführung)

Miteinzubeziehende BAFU, Branchenverbände

Akteure

Umsetzung/ - Marktüberwachung (vor Ort und online)

Instrumente - Bau- und Unterhaltsaufsicht

- Stichprobenkontrollen

Anpassungsbedarf -

Entscheidungs- - Festlegung der Überwachungsschwerpunkte bzgl. Sorgfaltspflicht bedarf durch die kantonalen Fachstellen

- Festlegung des Umfangs der Überwachung der Sorgfaltspflicht durch die kantonalen Fachstellen

Zusätzlicher - kein (-> Personalbedarf)

Finanzbedarf

Zusätzlicher - Kantone: pro Kanton klein bis mittel (je nach Kanton unterschied-

Personalbedarf lich)*

Indikatoren - Anteil Beanstandungen an der Anzahl durchgeführter Kontrollen

Meilensteine Meilenstein I: Festlegung der Überwachungsschwerpunkte per Ende 2016

Meilenstein II: Regelmässige Durchführung von Kontrollen ab 2017

Umsetzung geplant ab 2017 laufend.

bis

* In der Regel sind die für invasive gebietsfremde Arten zuständige(n) kantonale(n) Fachstelle(n) nicht ausreichend dotiert. Es ist von einem zusätzlichen Personalbedarf auszugehen.