Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten
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Bekämpfung entlang der Verbreitungswege (Strassen, Flüsse etc.) als wichtiger an und die SBB möchte geklärt sehen, wie eine sofortige Bekämpfung ab 2016 möglich sein soll, wenn erst ab 2017 die Arten eingestuft und Bekämpfungsmassnahmen erarbeitet werden.
GL, GR, OW, SZ und TI sehen die Wichtigkeit von Sofortmassnahmen für die nächsten 5-7 Jahre da die Umsetzung der Strategie ihrer Meinung nach länger brauchen wird als im Zeitplan vorgesehen. Auch BE erachtet vom Bund finanzierte Sofortmassnahmen als sehr wichtig, SH möchte eine sofortige Umsetzung der Massnahmen 3-1.1 bis 3-2.2 und AR fordert u.a. die sofortige Ergänzung des Anhangs 2 der Freisetzungsverordnung.
BE, FR, KBNL, NW und ZG weisen darauf hin, dass die Kantone Anfang 2016 wissen Ablaufschema müssen, wie die Daten erhoben werden sollen, damit eine einheitliche Berichterstattung 2016-2018 sichergestellt werden kann. BE weist auch darauf hin, dass der Meilenstein II der Massnahme 1-2.3, der bis Ende 2016 erfüllt werden soll, nur erreicht werden kann wenn die Priorisierung aufgrund des dynamischen Entscheidungsmodells bereits Bestandteil der Strategie ist.
GE möchte, dass der folgende Ablauf angestrebt wird: Arten und Orte priorisieren (2016), Rechtsgrundlagen anpassen (2016/17), Bekämpfungsmassnahmen umsetzen (ab 2016) und während dem ganzen Jahr 2016 bereits eine Informationskampagne in der Bevölkerung lancieren. EFBS empfindet das Ablaufschema als teilweise unklar und unübersichtlich und möchte eine Überarbeitung.
3.6 Berichterstattung
BE fordert, dass die Vorgabe und Instrumente zur Berichterstattung durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet und bereitgestellt werden. SVNF und SVU möchten mehr Details zur Art der Erfassung von Feedback der direkt Ausführenden (Werkhöfe, Unterhaltsbetriebe etc.) zu Massnahmen.
Kapitel 4: Anhang
Glossar
Für EKAH ist die Definition Organismen nicht eindeutig, Agroscope und INH fehlt die Definition von «Inverkehrbringer», SCNAT erachtet die Definition von «gebietsfremd» als nicht zielführend, da auch regional gebietsfremde Arten Probleme verursachen können.
A1: Rechtliches Umfeld
LU, NW, UR und WVS wünschen die Erwähnung des Waldgesetzes, zusammen mit FR möchten sie zudem auf die bevorstehende Anpassungen der Art. 26, 27 und 27a des Waldgesetzes hinweisen. KVU und ZH möchten das Chemikaliengesetz (ChemG), das Gewässerschutzgesetz (GSchG), das Lebensmittelgesetz (LMG), die Biozidprodukteverordnung (VBP), die Gewässerschutzverordnung (GSchV) sowie die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung ergänzen, VS das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES). Für SCNAT ist die Regulierung der Quarantäneorganismen ein zentrales Element der Strategie, deswegen möchte sie diese nicht nur im Anhang behandeln.
A2: Institutionen der Schweiz
ERFA, SSV und VSSG möchten botanische und zoologische Gärten in die Strategie aufnehmen, CSCF und Karch fehlt die Erwähnung der Koordinationsstelle für Flusskrebse Schweiz, Agroscope und INH wünscht die Nennung von Agridea, NSP möchte das «Netzwerk Schweizer Pärke» und SAM den Verein SAM ASEM aufführen.