Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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SCNAT sieht die Sensibilisierung der Branchen und der Bevölkerung als eine Daueraufgabe die parallel über den gesamten Zeitraum zu erfolgen hat und TG möchte genauer erläutert sehen was mit parallel laufenden Aktivitäten des Bundes und der Kantone genau gemeint ist.

Die Kantone AG, BE, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SZ, TG, TI, UR, ZG und ZH sowie Zeitplan zu kurz SCNAT, CSCF, DGE-Foret, FSKB, InfoFlora, Karch, KBNL, KVU, SFV und WVS (insgesamt 24 Akteure) sehen den Zeitplan als zu kurz an, wobei AG, BE, GE, KBNL, NE und NW die Ressourcen als Hauptproblem sehen und CSCF und Karch den Zeitplan zwar als zu kurz erachten, den dadurch erzeugten Druck jedoch als positiv empfinden. SH sieht den Zeitplan für die Erarbeitung der Grundlagen als realistisch, für die Umsetzung jedoch als zu kurz an.

BE, NW und VD sind der Meinung, dass v.a. die Forschung und die Priorisierung der Arten länger dauern werden als ausgewiesen. KVU, TG und ZH sehen eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen bis 2017 als unrealistisch an und OW, SZ und TI sehen dies insbesondere im Hinblick auf die Änderungen des Umweltschutzgesetzes gleich.

Agroscope, AI, AR, INH, LU, SG, UFSG und VS erachten den Zeitplan als zu lange an Zeitplan zu lang und wünschen sich eine schnellere Umsetzung der Strategie. SFV sieht es insbesondere als enttäuschend, dass erst 2017 ein Katalog mit den Arten erstellt werden soll.

BL, BS, SBV, SVNF, SVS, SVU, Prométerre, ProNatura, ProNaturaGR, VSGP und WWF Zeitplan realistisch erachten den Zeitplan als ehrgeizig aber realistisch und begrüssen die rasche Umsetzung. a+, ERFA, SSV und VSSG sind der Meinung, dass der Zeitplan nur realistisch ist, wenn die Finanzierungsfrage geklärt ist und genügend Mittel vorhanden sind. KBNL und SG sehen die geplante Umsetzung nur als möglich an, wenn während den nächsten 10 Jahren ein Lückenloser Ablauf stattfindet ohne politische Hürden und mit genügend Mitteln.

Die Kantone AI, AR, BL, SZ, FR, GE, GL, GR, LU, OW, SG, SH, TG, UR und ZH sowie Zeitliche Priorisierung KVU und VSGP (insgesamt 17 Akteure) sehen es als nicht-zielführend an, wenn zuerst die Grundlagen erarbeitet werden und erst danach konkrete Massnahmen in Prävention und Bekämpfung gestartet werden. Alle drei Bereiche sollen gleichzeitig angegangen werden. Umgekehrt sieht dies bauenschweiz und Baumeisterverb. die dafür plädieren, zuerst die nötigen Grundlagen zu erarbeiten, bevor mit der Bekämpfung gestartet wird und Dritte in die Pflicht genommen werden.

Für AI, AR. KOLAS, KVU, OW, ZG und ZH haben Massnahmen zur Einschränkung des Inverkehrbringens von invasiven gebietsfremden Arten (Verbote u.ä.) die höchste Priorität und sollten vorgezogen werden. Für GR, KOLAS, OW, TG und TI hat die Harmonisierung der Rechtsgrundlagen an erster Stelle. InfoFlora möchte eine allgemeine Priorisierung der Massnahmen sehen, WVS möchte insbesondere Massnahmen 1-3.1 sowie 2-2.2 als erstes umgesetzt sehen und VD wünscht sich, dass Massnahmen 1-3.1 und 1-4.1 bereits 2016 angegangen werden.

SCNAT, GE und NE möchten als erstes eine Bearbeitung der öffentlichen Ländereien (Strassen, Bahn, öffentliche Plätze etc.) damit diese Orte privaten Akteuren als Vorbild dienen können. UFSG erachtet es als wichtig, dass es v.a. noch vor 2020 Umsetzungskonzepte für sehr gefährliche Arten gibt und SCNAT warnt vor einer überstürzten Umsetzung der Melde- und Handlungspflicht, diese sollte über mehrere Jahre hinweg erfolgen.

Die Kantone AR, FR, GE, GL, LU, SH, SZ, TG, ZG und ZH sowie KOLAS, KVU, SVS und Sofortmassnahmen WVS (insgesamt 14 Akteure) sehen es als nicht zielführend an, wenn als Sofortmassnahme nur die Bekämpfung von Biotopen nationaler Bedeutung vorgenommen wird, vielmehr sollte die Bekämpfung allgemein in schutzwürdigen Lebensräumen oder priorisiert nach Gefahrenpotenzial vonstattengehen. SCNAT und BE geben zu bedenken, dass eine einmalige Bekämpfung in Biotopen nationaler Bedeutung nicht ausreicht und es einer regelmässigen Pflege braucht um Nachhaltigkeit sicherzustellen. ZG sieht eine