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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten
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− unterstützt die Abstimmung des Bildungswegs zur Traineranerkennung (Berufsweg und
akademischer Weg).
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 0.5 p.a. Subventionen
8.1.4 Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps
Die Dienstleistungs- und Anstellungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps sind entsprechend den Bedürfnissen des Leistungssports weiter zu optimieren.
Die Armee
− schafft zusätzliche Armeestellen im Bereich des Leistungssports.
− nutzt die Möglichkeiten der Verordnung über den Militärsport, um Sportsoldatinnen und
-soldaten, Trainer- und Betreuerpersonen optimal zu unterstützen.
− bietet eine Unteroffiziers- und Offizierslaufbahn für geeignete Athletinnen und Athleten an
(insbesondere „Karriere danach“).
Das Grenzwachtkorps
− entwickelt sein Modell der Spitzensportförderung weiter.
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund:
Der Finanzierungsbedarf für Massnahme 8.1.4 ist gemeinsam mit Massnahme 8.1.5 in der Tabelle unter Massnahme 8.1.5 zusammengefasst.
8.1.5 Spitzensportförderung in Zivilschutz und Zivildienst
Aktuell beschränkt sich die Spitzensportförderung auf Angehörige der Armee und das Grenzwachtkorps. Es ist zu klären, wie die Spitzensportförderung auch auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildienstes ausgedehnt werden kann.
Der Bund
− dehnt die Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes gemäss Sportförde-
rungsgesetz Art. 17 Abs. 2 aus.
schafft die Rechtsgrundlage für die Spitzensportförderung im Bereich des Zivildienstes (Beschluss des Bundesrates vom 3. September 2014).
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund für Massnahme 8.1.4 und 8.1.5:
in Mio CHF 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ff
Globalbudget 0.5 1.0 1.8 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 p.a. Subventionen