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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten

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7.3 Infrastruktur

Sportanlagen für den Leistungsport müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen sie den technischen Anforderungen der jeweiligen Sportart entsprechen und verkehrstechnisch gut erschlossen sein. Sodann sollen sie für den Leistungssport - idealerweise prioritär - verfügbar sein. Und schliesslich müssen sie den Vorgaben im Zuschauerbereich genügen, soweit es sich um Wettkampfanlagen handelt.

Grundlage der Infrastrukturplanung sind die Förderkonzepte der nationalen Sportverbände. In diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, dass die Sportverbände ihre lokalen, regionalen und nationalen Leistungszentren in einer langfristigen Planung festlegen und so die Entwicklungsbedürfnisse frühzeitig erkennbar sind. Namentlich bei der Realisierung und dem Betrieb regionaler Leistungszentren können die Kantone wichtige Initiativen entfalten und wesentliche Beiträge zur Förderung des schweizerischen Leistungssports leisten.

Im betrieblichen Alltag bereitet die leistungssportgerechte Nutzung einer Anlage immer wieder Probleme, da der Zugang des Leistungssports regelmässig beschränkt und die Nutzungskosten hoch sind. Viele nationale und regionale Sportverbände haben nach wie vor grosse Mühe, bedarfsgerechte und finanziell tragbare Vereinbarungen über Anlagennutzungen abzuschliessen. In diesem Bereich besteht grosser Handlungsbedarf.

7.4 Rahmenbedingungen: privater und öffentlicher Bereich

Die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen auf allen Ebenen. Vorab gefordert sind die Sportverbände hinsichtlich des Ausbaus des privaten Sponsorings. Entsprechenden Bemühungen sind insoweit Grenzen gesetzt, als das herkömmliche Verbandssponsoring stagniert oder tendenziell abnimmt. Grosse Wirtschaftsunternehmen sind international ausgerichtet und haben kaum Interesse an einem Sponsoring für einen nationalen Sportverband.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sind Bund, Kantone und Gemeinden gehalten, ihre Anstrengungen zugunsten des Leistungssports zu verstärken. Ziel ist es, im Rahmen eines konzertierten – zwischen privatem und öffentlichem Sektor abgestimmten – Vorgehens, die Rahmenbedingungen für den schweizerischen Leistungssport zu verbessern. Dabei geht es darum, die Förderaktivitäten der privaten und öffentlichen Aufgabenträger auszuweiten und zugleich wirksam aufeinander abzustimmen.

Um dieses Ziel zu erreichen, liegt es nahe, dass alle mit dem Leistungssport befassten Akteure, Partner und Institutionen eigene Leistungssportkonzepte entwickeln, die sich am vorliegenden Konzept des Bundes orientieren. Die Vorgaben des Bundeskonzepts haben dabei nicht verpflichtenden Charakter, sondern sind als Empfehlungen an die jeweiligen Adressaten zu verstehen. Soweit die verschiedenen Konzepte sich in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen ergänzen und inhaltliche Konkordanz anstreben, fügen sie sich als Teilelemente zu einem Gesamtkonzept, einem Leistungssportkonzept Schweiz, zusammen.