Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 45 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats folgende Motion (13.3369) ein:

„Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung - gestützt auf das Sportförderungsgesetz - eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis - ohne Olympische Spiele) vorzulegen. Die finanziellen Mittel sind Bestandteil dieser Vorlage.“

Am 26. September 2013 stimmte der Nationalrat der Motion mit 169:5 Stimmen zu und am 5. März 2014 auch der Ständerat mit 40:0.

Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion beauftragte der Bundesrat das VBS eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung des Bundes vorzulegen. Insbesondere verlangte er ein Breitensport- und ein Leistungssportkonzept des Bundes sowie ein Immobilienkonzept, das die Weiterentwicklung der Sportzentren Magglingen und Tenero sowie ein allfälliges nationales Schneesportzentrum beinhaltet.

Die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Konzepte wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet. Ziel der Konzeptarbeiten war es, das in den unterschiedlichsten Organisationen und Institutionen vorhandene Fachwissen im Bereich der Sportförderung zu versammeln. Auf der Grundlage dieses Expertenwissens wurden der Ist-Zustand analysiert und Vorstellungen zum Soll-Zustand entwickelt. An diesen Arbeiten waren Organisationen des Breiten- und Leistungssports, der Gesundheit, Bildung und Freizeitindustrie ebenso vertreten wie die Kantone, Gemeinden und Fachstellen der Bundesverwaltung.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2015 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zu den konzeptionellen Grundlagen und der Gesamtschau der Sportförderung des Bundes ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden nach dem Beschluss des Bundesrates auf der Webseite der Bundeskanzlei und des Bundesamtes für Sport (BASPO) publiziert. Die Adressaten der Vernehmlassung1 wurden dahingehend informiert.

Da der in den Konzepten ausgewiesene Handlungsbedarf in Anbetracht der sich abzeichnenden Engpässe bei den Bundesfinanzen explizit unter dem Vorbehalt der finanziellen Machbarkeit steht und der Bundesrat mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht darum herumkommen wird, die vorgeschlagenen Massnahmen weiter zu priorisieren, wurden die Teilnehmenden der Vernehmlassung gebeten, ihre Priorisierungswünsche anzubringen.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 18. September 2015.

2 Vorbemerkungen

2.1 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurde die KdK, die EDK sowie 114 interessierte Organisationen und Verbände, gesamthaft 142 Vernehmlassungsadressaten und -adressatinnen, begrüsst. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 145 Stellungnahmen ein (alle Kantone, EDK, WRK, 6 Parteien sowie 117 interessierte Organisationen und Verbände).2

2.2 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 5.2) zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutigen Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen.

1 Vgl. Liste in Anhang 5.1.

2 Vgl. Liste in Anhang 5.2.