Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 45 Seiten
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Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in zwei Kategorien (Kantone bzw. Parteien und weitere interessierte Organisationen) eingeteilt. Die Reihenfolge innerhalb einer Kategorie ist zufällig und drückt keine inhaltliche Wertung aus.
3 Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage
Ein grosser Teil der Stellungnahmen ist inhaltlich ähnlich. Diese lassen sich fünf unterschiedlichen Gruppen zuweisen.
Kantone,
Sportverbände,
Kinder- und Jugendverbände,
Verbände und Organisationen aus Wirtschaft und Tourismus sowie
Organisationen aus dem Präventionsbereich.
Der Fokus der Antworten liegt auf dem Breiten- und auf dem Leistungssportkonzept. Zum Immobilienkonzept erfolgten nur punktuell Rückmeldungen. Daneben finden sich auch zahlreiche Stellungnahmen, die sich ausschliesslich mit dem Thema Schneesportzentrum auseinandersetzen.
Grundsätzliche Hinweise der einzelnen Vernehmlassenden finden sich nachstehend zusammengefasst.
Kantone:
Die meisten Kantone begrüssen die Gesamtschau Sportförderung des Bundes und die darin vorgenommene Darstellung des hauptsächlichen Handlungsbedarfs. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Massnahmen eher allgemein umschrieben und zu den Kosten nur wenig detaillierte Angaben gemacht würden. Daher sei eine Beurteilung des finanziellen Mehrbedarfs nur bedingt möglich. Nach TG sind die Konsequenzen für die Kantone nicht ausreichend abschätzbar. ZH betont, dass sich insbesondere der Investitionsbedarf in bauliche Anlagen des BASPO nicht abschätzen lasse. BE fordert dazu auf, die Konzepte mit Hintergrundinfos zu ergänzen, damit die Zahlen nachvollziehbar werden. Die überarbeiteten Konzepte seien den Kantonen nochmals zur Stellungnahme zuzustellen.
Nach GL sollten die Bezüge zwischen der Förderung von Breiten- und Leistungssport und der Förderung zur Erstellung von Sportanlagen besser sichtbar gemacht werden. Es fehle zudem eine Analyse der Wirksamkeit der bisherigen Anstrengungen, so z.B. ein Bezug des ausgewiesenen Mehrbedarfs zur heutigen finanziellen Situation. FR, VS und VD vermissen konkrete Massnahmen im Gesamtkonzept. AR und GL wünschen sich eine Priorisierung der vorgeschlagenen Massnahmen in den Konzepten. Gemäss BE müssten alle Massnahmen hinsichtlich deren Wirkung bzw. deren Beitrag zur Erreichung der Ziele eingeschätzt werden.
Die EDK fordert eine Verbesserung und Koordination der Zusammenarbeit auf politischer Ebene. FR und VS erachten eine bessere Information bzw. Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Sport – insbesondere zwischen BASPO und SOA – als notwendig.
AG und BE weisen darauf hin, dass die Konzepte nur Empfehlungen beinhalten und keine rechtlich bindende Wirkung gegenüber Kantonen, Gemeinden und Arbeitgebern hätten. Nach SG müssten Empfehlungen mit Kostenfolgen vom Bund angemessen mitgetragen werden. Für GL ist nicht ersichtlich, was der vermutete Handlungsbedarf auf Ebene Kanton mit der Ausrichtung und Positionierung des Bundes zu tun haben könnte. Für die Sportförderung sei es wenig hilfreich, wenn der Bund in dieser Art Ratschläge erteile.
Nach SH sei der Bund offenbar für die Umsetzung der in den Konzepten aufgeführten Massnahmen auf die Mithilfe der Kantone und Gemeinden angewiesen. Der hierfür notwendige Mehrbedarf an finanziellen Mittel auf Stufe Kanton oder Gemeinde lasse sich mangels näherer Angaben nicht abschätzen. Würde die Entwicklung nur annähernd parallel zu den Kosten des Bundes verlaufen, so wären die Massnahmen nicht tragbar. Der Bund solle sich daher auf die