Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/69: Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 6 Seiten
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Das BAG hat bei jeder Franchisestufe die Kosteneinsparungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung berechnet, die nicht auf den weiter oben angesprochenen günstigeren Risikobestand zurückzuführen sind. Die Ergebnisse zeigen, dass die derzeit gewährten Prämienreduktionen im Verhältnis zum von den Versicherten willentlich eingegangen Risiko zu hoch sind, insbesondere bei den hohen Franchisen.
Die Berechnungen haben gezeigt, dass die Differenz zwischen der derzeit maximal zulässigen Prämienreduktion und der versicherungsmathematisch ermittelten korrekten Ermässigung mit steigender Franchise zunimmt. Deshalb muss man entgegen dem heutigen Recht die maximale Prämienreduktion je nach Franchise differenzieren, um das tatsächliche Risiko, das die Versicherten freiwillig eingegangen sind, besser zu berücksichtigen. Gemäss den Berechnungen sind die maximalen Rabatte der Prämien von Erwachsenen bei der Franchise 1500 um zehn Prozentpunkte auf 60% und bei der Franchise 2500 um 20 Prozentpunkte auf 50% zu reduzieren. Bei den Kindern ist bei der Franchise 400 eine Reduktion des maximal zulässigen Rabattes um fünf Prozentpunkte auf 65% und bei der Franchise 600 um zehn Prozentpunkte auf 60% erforderlich.
Es ist auch logisch, wenn die in Prozent des eingegangenen Risikos ausgedrückten Ermässigungen mit steigender Franchise abnehmen. Für die Versicherten ist nämlich die Wahrscheinlichkeit, Leistungen zwischen beispielsweise 500 und 1500 Franken in Anspruch zu nehmen, viel grösser als die Wahrscheinlichkeit, Leistungen zwischen 1500 und 2500 Franken zu beziehen. Mit der heutigen Regelung sinkt die Prämie jedoch bei einer Heraufsetzung der Franchise von 500 auf 1500 Franken gleichermassen (konkret um 700 Franken) wie bei einer Franchisenerhöhung von 1500 auf 2500 Franken. Mit der neuen Regelung bringt eine Franchisenerhöhung von 500 auf 1500 Franken eine Prämienreduktion von 580 Franken (Differenz von 140 zu 720 Franken Ermässigung), während eine Heraufsetzung der Franchise von 1500 auf 2500 Franken lediglich eine Reduktion von 380 Franken ermöglicht.
Trotz ihrer Verringerung muss die Prämienreduktion aber interessant für die Versicherten bleiben, die bereit sind, eine grössere individuelle Verantwortung zu übernehmen, indem sie eine höhere Kostenbeteiligung leisten.
Die Prämienreduktionen gestalten sich künftig wie folgt:
Erwachsene
Wählbare Franchise Von der versicherten Maximale Prämienre- Maximale Prämienre-Person getragenes Ri- duktion gemäss gelten- duktion gemäss vorsiko (Differenz zwischen dem Recht gelegter Revision ordentlicher und gewähl-
ter Franchise in Fran-
ken)
in Prozent in Franken in Prozent in Franken 500 200 70 140 70140
1500 1200 70 840 60720
2500 2200 70 1540 501100
Quelle: Datenerhebung BAGSAN 2013