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Vernehmlassung 2015/72: Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung · 2 Seiten
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Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (Amphibienlaichgebiete-Verordnung; AlgV)
Änderung vom ... Entwurf vom 17. Juli 2015
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 18a Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 19661 über den Natur- und Heimatschutz (NHG),
verordnet:
I
Die Amphibienlaichgebiete-Verordnung vom 15. Juni 20012 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
Im ganzen Erlass wird «Bundesamt» durch «BAFU» ersetzt.
Art. 1 Abs. 3
3Die Umschreibung der Objekte ist Bestandteil dieser Verordnung, jedoch Gegenstand einer separaten Veröffentlichung.
Art. 4 Veröffentlichung
1Die Umschreibung der Objekte wird nicht in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht (Art. 5 Abs. 1 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20043). Sie wird in elektronischer Form4 unentgeltlich zugänglich gemacht.
2Das Amphibienlaichgebiete-Inventar kann unentgeltlich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und bei den zuständigen kantonalen Stellen eingesehen werden.
1SR 451
2 SR 451.34
3 SR 170.512
4 www.bafu.admin.ch > Themen > Schutzgebiete 2014–......