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Vernehmlassung 2015/72: Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung · 2 Seiten

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Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (Amphibienlaichgebiete-Verordnung; AlgV)

Änderung vom ... Entwurf vom 17. Juli 2015

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 18a Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 19661 über den Natur- und Heimatschutz (NHG),

verordnet:

I

Die Amphibienlaichgebiete-Verordnung vom 15. Juni 20012 wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «Bundesamt» durch «BAFU» ersetzt.

Art. 1 Abs. 3

3Die Umschreibung der Objekte ist Bestandteil dieser Verordnung, jedoch Gegenstand einer separaten Veröffentlichung.

Art. 4 Veröffentlichung

1Die Umschreibung der Objekte wird nicht in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht (Art. 5 Abs. 1 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20043). Sie wird in elektronischer Form4 unentgeltlich zugänglich gemacht.

2Das Amphibienlaichgebiete-Inventar kann unentgeltlich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und bei den zuständigen kantonalen Stellen eingesehen werden.

1SR 451

2 SR 451.34

3 SR 170.512

4 www.bafu.admin.ch > Themen > Schutzgebiete 2014–......