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Vernehmlassung 2015/72: Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung · 2 Seiten
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Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung)
Änderung vom ... Entwurf vom 17. Juli 2015
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 23b Absatz 3 und 23c Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 19661 über den Natur- und Heimatschutz (NHG),
verordnet:
I
Die Moorlandschaftsverordnung vom 1. Mai 19962 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
Im ganzen Erlass wird «Bundesamt» durch «BAFU» ersetzt.
Art. 1 Abs. 3
3Die Umschreibung der Objekte ist Bestandteil dieser Verordnung, jedoch Gegenstand einer separaten Veröffentlichung.
Art. 2 Veröffentlichung
1Die Umschreibung des Moorlandschaftsinventars wird nicht in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht (Art. 5 Abs. 1 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20043). Sie wird in elektronischer Form4 unentgeltlich zugänglich gemacht.
2Das Moorlandschaftsinventar kann unentgeltlich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und bei den zuständigen kantonalen Stellen eingesehen werden.
Art. 4 Abs. 2
2Die Objektumschreibungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 dienen den Kantonen als verbindliche Grundlage für die Konkretisierung der Schutzziele.
1SR 451
2 SR 451.35
3 SR 170.512
4 www.bafu.admin.ch > Themen > Schutzgebiete 2014–......