Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 84 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Die SGK-S sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um die Beiträge der OKP an die Pflege allenfalls anpassen zu können. Die SP Schweiz ist damit einverstanden, dass hierzu keine gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden, fordert jedoch den Bundesrat dazu auf, seinen diesbezüglichen Handlungsspielraum zu nutzen und die Pflegebeiträge periodisch an die Kosten- und Preisentwicklung im Gesundheitswesen anzupassen.

Instrumente zur Pflegebedarfsermittlung

Die SP Schweiz nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Kantone sich Ende 2014 aus den Projektarbeiten zur Kalibrierung der verschiedenen Systeme zur

Pflegebedarfsermittlung zurückgezogen haben. Sie erwartet vom Bundesrat, dass er aktiv wird und eine Kalibrierung der vorhandenen Instrumente vornimmt, so dass

gleiche Pflegesituationen in allen Kantonen gleich vergütet werden können. In der ambulanten Pflege braucht es zudem ein praktikables und schweizweit anzuwendendes Instrument für Assessments zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Gerne nehmen wir die Gelegenheit war, um im Zusammenhang mit der SGV Pflegefinanzierung auf ein nach wie vor ungelöstes Problem hinzuweisen: Die 2011 in Kraft getretene Neuordnung der Pflegefinanzierung führte zu einer Entlastung der Krankenversicherer und zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand übernimmt nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und der

Eigenbeteiligung der versicherten Person die Restfinanzierung. Da die Beiträge der Krankenversicherer und die Eigenbeteiligung auf einen fixen Frankenbetrag plafoniert sind, gehen sämtliche Kostensteigerungen voll zulasten der öffentlichen Hand. Je nach kantonalem Finanzierungsmodell sind die Städte und Gemeinden von diesen

Kostensteigerungen überdurchschnittlich belastet: in mindestens 10 Kantonen müssen die Städte und Gemeinden zu 100% für die Restkosten aufkommen. Der sogenannte Restfinanzierer ist zum Hauptfinanzierer geworden. Die zunehmenden Kosten der Pflege verdrängen damit in zunehmendem Mass und Umfang die Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben.

Damit die Kostensteigerungen im Pflegebereich von allen an der Finanzierung

beteiligten Trägern aufgefangen werden, müssten daher die in der bundesrätlichen Verordnung festgelegten Krankenversicherungsbeiträge zwingend der

Pflegekostenentwicklung angepasst werden. Durch eine Erhöhung der

Krankenversicherungsbeiträge werden die Krankenversicherer auch wieder stärker in die Verantwortung bezüglich Kostensteuerung und Kostenkontrolle eingebunden.

Angesichts der zunehmenden Belastung des Finanzhaushaltes der öffentlichen Hand sind zwingend alternative Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel die Einführung einer Pflegeversicherung, zu prüfen. Der bis Ende Jahr erwartete Bericht des Bundesrates zu den längerfristigen Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege (Postulat 12.3604 Fehr) sollte auftragsgemäss auch verschiedene Varianten einer Pflegeversicherung

aufzeigen.

5. Genereller Revisionsbedarf bei der Pflegefinanzierung SSV

Gerne nehmen wir die Gelegenheit war, um im Zusammenhang mit der

Pflegefinanzierung auf ein nach wie vor drängendes Problem hinzuweisen: Die

öffentliche Hand übernimmt nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und der Eigenbeteiligung der versicherten Person die Restfinanzierung. Weil die Beiträge der Krankenversicherer und die Eigenbeteiligung in ihrer Höhe fixiert sind, muss die

öffentliche Hand für sämtliche Kostensteigerungen aufkommen. In vielen Kantonen betrifft dies die Gemeinden und Städte, welche je nach kantonaler Gesetzgebung zu einem Teil oder gesamthaft für die Restfinanzierung der Pflege zuständig sind. Dies hat dazu geführt, dass der sogenannte „Restfinanzierer“ vielenorts den Löwenanteil an den Kosten trägt. Damit die Kostensteigerungen im Pflegebereich von allen an der

Finanzierung beteiligten Trägern aufgefangen werden und sie nicht einfach zunehmend zur öffentlichen Hand verlagert werden, müssen die in der bundesrätlichen Verordnung festgelegten Krankenversicherungsbeiträge zwingend ebenfalls an die

Pflegekostenentwicklung angepasst werden. Wir fordern mit Nachdruck, dieses

Anliegen in der weiteren politischen Diskussion zu berücksichtigen.