Rapport sur les résultats

Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 84 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

an die Pflege allenfalls anpassen zu können. Die SP Schweiz ist damit einverstanden,

dass hierzu keine gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden, fordert jedoch den

Bundesrat dazu auf, seinen diesbezüglichen Handlungsspielraum zu nutzen und die

Pflegebeiträge periodisch an die Kosten- und Preisentwicklung im Gesundheitswesen

anzupassen.

Instrumente zur Pflegebedarfsermittlung

Die SP Schweiz nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Kantone sich Ende 2014

aus den Projektarbeiten zur Kalibrierung der verschiedenen Systeme zur

Pflegebedarfsermittlung zurückgezogen haben. Sie erwartet vom Bundesrat, dass er

aktiv wird und eine Kalibrierung der vorhandenen Instrumente vornimmt, so dass

gleiche Pflegesituationen in allen Kantonen gleich vergütet werden können. In der

ambulanten Pflege braucht es zudem ein praktikables und schweizweit anzuwendendes

Instrument für Assessments zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Associations faîtières des communes, des villes et des régions de montagne qui oeuvrent au niveau national

Gerne nehmen wir die Gelegenheit war, um im Zusammenhang mit der SGV Pflegefinanzierung auf ein nach wie vor ungelöstes Problem hinzuweisen: Die 2011 in

Kraft getretene Neuordnung der Pflegefinanzierung führte zu einer Entlastung der

Krankenversicherer und zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Hand. Die öffentliche

Hand übernimmt nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und der

Eigenbeteiligung der versicherten Person die Restfinanzierung. Da die Beiträge der

Krankenversicherer und die Eigenbeteiligung auf einen fixen Frankenbetrag plafoniert

sind, gehen sämtliche Kostensteigerungen voll zulasten der öffentlichen Hand. Je nach

kantonalem Finanzierungsmodell sind die Städte und Gemeinden von diesen

Kostensteigerungen überdurchschnittlich belastet: in mindestens 10 Kantonen müssen

die Städte und Gemeinden zu 100% für die Restkosten aufkommen. Der sogenannte

Restfinanzierer ist zum Hauptfinanzierer geworden. Die zunehmenden Kosten der

Pflege verdrängen damit in zunehmendem Mass und Umfang die Erfüllung anderer

öffentlicher Aufgaben.

Damit die Kostensteigerungen im Pflegebereich von allen an der Finanzierung

beteiligten Trägern aufgefangen werden, müssten daher die in der bundesrätlichen

Verordnung festgelegten Krankenversicherungsbeiträge zwingend der

Pflegekostenentwicklung angepasst werden. Durch eine Erhöhung der

Krankenversicherungsbeiträge werden die Krankenversicherer auch wieder stärker in

die Verantwortung bezüglich Kostensteuerung und Kostenkontrolle eingebunden.

Angesichts der zunehmenden Belastung des Finanzhaushaltes der öffentlichen Hand

sind zwingend alternative Finanzierungsmodelle, wie zum Beispiel die Einführung einer

Pflegeversicherung, zu prüfen. Der bis Ende Jahr erwartete Bericht des Bundesrates zu

den längerfristigen Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege (Postulat 12.3604 Fehr)

sollte auftragsgemäss auch verschiedene Varianten einer Pflegeversicherung

aufzeigen.

5. Genereller Revisionsbedarf bei der Pflegefinanzierung SSV

Gerne nehmen wir die Gelegenheit war, um im Zusammenhang mit der

Pflegefinanzierung auf ein nach wie vor drängendes Problem hinzuweisen: Die

öffentliche Hand übernimmt nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und der

Eigenbeteiligung der versicherten Person die Restfinanzierung. Weil die Beiträge der

Krankenversicherer und die Eigenbeteiligung in ihrer Höhe fixiert sind, muss die

öffentliche Hand für sämtliche Kostensteigerungen aufkommen. In vielen Kantonen

betrifft dies die Gemeinden und Städte, welche je nach kantonaler Gesetzgebung zu

einem Teil oder gesamthaft für die Restfinanzierung der Pflege zuständig sind. Dies hat

dazu geführt, dass der sogenannte „Restfinanzierer“ vielenorts den Löwenanteil an den

Kosten trägt. Damit die Kostensteigerungen im Pflegebereich von allen an der

Finanzierung beteiligten Trägern aufgefangen werden und sie nicht einfach zunehmend

zur öffentlichen Hand verlagert werden, müssen die in der bundesrätlichen Verordnung

festgelegten Krankenversicherungsbeiträge zwingend ebenfalls an die

Pflegekostenentwicklung angepasst werden. Wir fordern mit Nachdruck, dieses

Anliegen in der weiteren politischen Diskussion zu berücksichtigen.