Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 84 Seiten
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muss.
Die VAKA stellt fest, dass die SGK-S die vielfältigen Probleme der Pflegefinanzierung VAKA nicht angeht, wie z.B.:
- Die Niederlassungsfreiheit sowie die freie Wahl des Leistungserbringers sind über die Kantonsgrenzen hinweg zu gewährleisten. Um dies sicherzustellen, müssen die
Kantone die von ihnen festgelegten EL-Obergrenzen gegenseitig anerkennen und die entsprechenden Heimkosten vollumfänglich finanzieren.
- Rund zwei Drittel der Pflegeheime können aktuell ihre Pflegekosten nicht decken. Die Kantone legen aus finanzpolitischen Überlegungen die Pflegenormkosten oftmals auf einem zu tiefen Niveau fest, womit die vom Gesetzgeber beabsichtigte volle Deckung der Pflegekosten und die Einhaltung des Tarifschutzes nicht sichergestellt sind.
- Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind jährlich an die
Kostenentwicklung anzupassen, damit die Finanzierung der Kostensteigerungen nicht alleine der öffentlichen Hand zufällt.
- Die Mängel der Akut- und Übergangspflege, namentlich die Limite von 14 Tagen und die Nichtberücksichtigung der Hotellerie- und Betreuungskosten bei der Regelung der Spitalfinanzierung sind aufzuheben.
Die parlamentarische Initiative spricht wichtige, wenn auch bei weitem nicht alle
Probleme an, die sich aus der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung ergeben
haben. Ein Teil der Gründe für die Probleme liegt im Gesetz selbst, ein anderer Teil in der kantonal unterschiedlichen Umsetzung.
Deshalb regt die VAKA eine Gesamtrevision der Pflegefinanzierung an, da bereits nach den vier Jahren seit der Einführung gravierende Mängel offensichtlich sind. Die VAKA unterstützt auch weitere Vorstösse der eidgenössischen Räte zur Pflegefinanzierung:
– 12.4099 Postulat Klärung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei
ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELG SR Bruderer Wyss;
– 14.448 Parl. Iv. Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege NR Humbel;
– 14.4292 Motion Praxistaugliche Zulassung der Pflegeheime als Leistungserbringer NR Humbel;
– diverse Vorstösse NR Heim, z.B. 12.4051 Postulat Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte;
– 12.3604 Postulat Strategie zur Langzeitpflege NR Fehr Jacqueline;
– 10.4090 Motion Nationales Impulsprogramm zur Förderung von Zwischenstrukturen für betagte Personen NR Rossini etc.
Die VAKA ist der Überzeugung, dass nur ein breit angelegter Massnahmenplan die Basis für eine nachhaltige Lösung der Pflegefinanzierung bringen kann.
1. Normkosten PUE
Normkosten zur Bestimmung der Beiträge der öffentlichen Hand an die Pflegekosten lehnt die PUE grundsätzlich ab, da normierte Kosten die Missbrauchsanfälligkeit des Systems fördern. Zu tiefe Normkosten resp. Zuschüsse der öffentlichen Hand an die Pflegekosten können nämlich dazu führen, dass nicht sämtliche Pflegekosten gedeckt werden und stattdessen unter anderem Titel zulasten der Versicherten verrechnet werden. Prüfungen der PUE haben gezeigt, dass die Berechnung von Normkosten auf falschen Annahmen beruhen, so dass Normkosten resultieren, die nicht den realen Gegebenheiten entsprechen (z.B. werden Strukturzeiten fälschlicherweise zu 100% den Betreuungsleistungen zugerechnet). Die PUE ist der Meinung, dass sich die
Restfinanzierung an den effektiven Kosten eines einzelnen Heims orientieren muss,
damit die bundesrechtlichen Bestimmungen im KVG betreffend Eigenbeteiligung der Heimbewohner an die Pflegekosten in deren Interesse bestmöglich eingehalten werden kann.
Aufgrund der bisherigen Ausführungen schlagen wir folgende Präzisierung von Art. 25a Abs.5 vor:
Lösungsvorschlag 1:
Die Standortkantone regeln die Restfinanzierung. Sie erstreckt sich bis zu den effektiven Pflegekosten des einzelnen Heims [und nicht nur bis zu den kantonalen Normkosten]
und gilt auch für ausserkantonale Fälle.
Eine solche Regelung würde die Zuständigkeit auch bei ausserkantonalen Fällen