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Vernehmlassung 2015/8: Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und Totalrevision der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 44 Seiten

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Anhang 3 (Art. 34, 45, 51, 52, 56, 58, 63 und 64)

Schallzeichen der Schiffe

Verweis auf die den Anhang einführende Bestimmung

(Art. 33, 34, 45, 51, 52, 56, 58, 63 und 64)

Bst. C und D

C. Zeichen für die Einfahrt in und die Ausfahrt aus Häfen

— — — «Hafeneinfahrtszeichen der Vorrang- 52 Abs. 1 drei lange Töne schiffe und von Schiffen in Not»

D. Zeichen bei unsichtigem Wetter

Zeichen Bedeutung Artikel

— «Zeichen der Schiffe, ausgenommen der 56 ein langer Ton mindestens Vorrangschiffe»

einmal in der Minute

— — «Zeichen der Vorrangschiffe»56

zwei lange Töne mindestens

einmal in der Minute