Vorlage

Vernehmlassung 2015/8: Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und Totalrevision der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 44 Seiten

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Absatz 3 Buchstaben c und d

– Sportboote und Vergnügungsschiffe mit Maschinenantrieb sowie Segelschiffe mit oder ohne gesetzte Segel unter Motor

weisses Rundumlicht

4a

Seitenlichter:

grünes Licht

rotes Licht

Die Lichter dürfen am Bug nebeneinander oder als Kombinations-Seitenlicht angebracht sein.

Absatz 3 Buchstaben a und b

– Segelschiffe mit oder ohne gesetzte Segel unter Motor

Topplicht:

weisses Licht

Seitenlichter:

4b grünes Licht

rotes Licht

Hecklicht:

weisses Licht

Die Lichter dürfen im vorderen Bereich nebeneinander oder als Kombinations-Seitenlicht angebracht sein.

Absatz 4

– Segelschiffe unter Motor

Topplicht:

weisses Licht

Seitenlichter und Hecklicht in einem 4c Dreifarben-Topplicht an oder nahe der Mastspitze