Vorlage
Vernehmlassung 2015/8: Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und Totalrevision der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 44 Seiten
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Absatz 3 Buchstaben c und d
– Sportboote und Vergnügungsschiffe mit Maschinenantrieb sowie Segelschiffe mit oder ohne gesetzte Segel unter Motor
weisses Rundumlicht
4a
Seitenlichter:
grünes Licht
rotes Licht
Die Lichter dürfen am Bug nebeneinander oder als Kombinations-Seitenlicht angebracht sein.
Absatz 3 Buchstaben a und b
– Segelschiffe mit oder ohne gesetzte Segel unter Motor
Topplicht:
weisses Licht
Seitenlichter:
4b grünes Licht
rotes Licht
Hecklicht:
weisses Licht
Die Lichter dürfen im vorderen Bereich nebeneinander oder als Kombinations-Seitenlicht angebracht sein.
Absatz 4
– Segelschiffe unter Motor
Topplicht:
weisses Licht
Seitenlichter und Hecklicht in einem 4c Dreifarben-Topplicht an oder nahe der Mastspitze