Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/22: Kernenergieverordnung (KEV) · 8 Seiten
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5.4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Städteverband SSV lehnt die Vorlage ab und fordert neben den in Ziffer 4 am Ende erwähnten Punkten (Ablehnung mit generellen Forderungen), dass der Sicherheitsnachweis alle 5 bzw. 7 Jahre erneuert werden sollte.
5.5. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der Schweizerische Gewerbeverband SGV lehnt die Vorlage ab und fordert insbesondere die Streichung von Art. 34 Abs. 3 KEV. Weiter soll Art. 34a Abs. 1 Bst. c KEV dahingehend abgeändert werden, dass der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb nur die für das nächste Betriebsjahrzehnt vorgesehenen Nachrüstungen und Verbesserungsmassnahmen enthalten muss.
5.6. Gesamtschweizerische Arbeitnehmervertretungen
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lehnt die Vorlage ab und fordert die in Ziffer 4 am Ende erwähnten Punkte (Ablehnung mit generellen Forderungen).
5.7. Eingaben der Energiewirtschaft und der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft
Axpo Holding AG, BKW Energie AG, Swissnuclear, Nuklearforum Schweiz, Energieforum Nordwestschweiz, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE und Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG stimmen der Vorlage grundsätzlich zu und bringen die in Ziffer 4 am Ende erwähnten Punkte (Zustimmung mit Änderungsanträgen) vor.
Das Centre Patronal lehnt die Vorlage ab und beantragt dieselben Punkte.
5.8. Eingaben von Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie der Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen
Die Schweizerische Energiestiftung SES, Swiss Cleantech, WWF Schweiz, Greenpeace Schweiz und Pro Natura lehnen die Vorlage ab und fordern die in Ziffer 4 am Ende erwähnten Punkte (Ablehnung mit generellen Forderungen).
Darüber hinaus fordert die SES eine Anpassung und Aktualisierung der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK; SR 732.143.1) in Bezug auf das Fachwissen über den Nachbetrieb und den Rückbau.
5.9. Eingaben weiterer Vernehmlassungsteilnehmenden
Die Vorarlberger Landesregierung lehnt die Vorlage ab und fordert eine generelle Laufzeitbeschränkung von 40 Jahren für Kernkraftwerke in der Schweiz.
Eine Privatperson lehnt die Vorlage ab und fordert die Verankerung des Sicherheitsnachweises für den Langzeitbetrieb auf Gesetzesebene.