Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 10 Seiten
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Umsetzung zu kurz und eine Zielerreichung unrealistisch sei. Vereinzelt wurde gefordert, das Gesamtziel der Schweiz an dasjenige der Europäischen Union4 anzupassen.
In einigen Stellungnahmen wurde zudem verlangt, die Sektorziele auf Kosten des Gesamtziels zu streichen. Die Festlegung eines Durchschnittsziels für die Jahre 2021 bis 2030 wird von einer leichten Mehrheit mit den Argumenten befürwortet, ein Durchschnittsziel sei sinnvoll, um jährliche Schwankungen auszugleichen, die Bedeutung eines stetigen Absenkpfads zu unterstreichen und um das zentrale Konzept des CO2-Budgets zu etablieren (z.B. SGV, Swissmem, SES, WWF, Swisscleantech, SP). Die Gegner hingegen empfinden ein Durchschnittsziel als wenig aussagekräftig, da Absenkpfade nicht linear erfolgen, die Verschärfung von Massnahmen verzögert Wirkung zeigen würde und Durchschnittsziele eine flexible Anrechnung von Massnahmen erschweren könnten (z.B. FDP, Kanton Aargau).
4 Reduktion um 40% bis 2030 gegenüber 1990, ohne Verwendung internationaler Marktmechanismen.