Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 10 Seiten
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1 Ausgangslage (Inhalt der Vorlage)
An der 21. Konferenz der Vertragsparteien zur UNO-Klimakonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNCCC), die im Dezember 2015 in Paris stattfand, beschloss die Staatengemeinschaft ein neues Klimaabkommen für die Zeit nach 2020.
Das Übereinkommen von Paris markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der internationalen Umwelt- und Klimapolitik, weil die starre Zweiteilung der Staatengemeinschaft in Industrie- und Entwicklungsländer in der Klimakonvention und im Kyoto-Protokoll weitgehend aufgehoben wird. Erstmals sind alle Staaten zu konkreten Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase verpflichtet, wobei sie ihre Ziele entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen selber festlegen dürfen. Das Übereinkommen von Paris schafft einen rechtlich verbindlichen Rahmen und enthält dynamische Elemente zur Erhöhung der Reduktionsleistungen.
Im Vorfeld zur Klimakonferenz in Paris waren alle Staaten angehalten, ihre Absichten zur Reduktion der Treibhausgase (Intended Nationally Determined Contributions, INDC) für die Zeit nach 2020 einzureichen. 190 Länder sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben ihre Reduktionsabsichten bekannt gegeben. Werden diese Ziele konsequent umgesetzt, erwärmt sich das globale Klima gemäss Modellrechnungen bis ins Jahr 2100 um ca. 2,7 Grad Celsius. Die kritische Schwelle, ab welcher eine gefährliche Störung des Klimasystems wahrscheinlich eintritt, wird damit deutlich verfehlt.
Das Übereinkommen von Paris liegt seit 22. April 2016 in New York zur Unterzeichnung auf. Inzwischen haben es mehr als 115 Länder bereits ratifiziert und das Übereinkommen ist seit dem 4. November 2016 in Kraft. An der letzten Klimakonferenz in Marrakesch hat bereits die erste Vertragsparteienkonferenz1 zum Übereinkommen von Paris (Conference of the Parties serving as the Meeting of the Parties to the Paris Agreement, CMA) begonnen.
Mit der Zustimmung des Parlaments und der Ratifikation des Übereinkommens von Paris wird für die Schweiz das am 27. Februar 2015 beim UNO-Klimasekretariat eingereichte vorläufige Emissionsreduktionsziel (Intended Nationally Determined Contribution, INDC), bis 2030 die Treibhausgasmissionen um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken und dabei teilweise ausländische Emissionsreduktionen anzurechnen, ohne anderweitige Eingabe definitiv. Dieses gilt dann als nationales Reduktionsziel bis 2030 (Nationally Determined Contribution, NDC). Die Zielerreichung ist international nicht rechtlich verbindlich. Verbindlich ist jedoch die Ergreifung von inländischen Massnahmen zur Erreichung des Ziels.
Mit der Genehmigung des Übereinkommens von Paris wird die Schweiz rechtlich verpflichtet, alle fünf Jahre ein Emissionsreduktionsziel einzureichen, welches jeweils ambitiöser als das vorangehende ist und entsprechende Massnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens zu ergreifen. Sie wird wie bereits unter der Klimakonvention weiterhin über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen, die geplanten Reduktionsmassnahmen sowie die Beiträge für die internationale Klimafinanzierung Bericht erstatten. Das Übereinkommen von Paris und die unter dem Übereinkommen eingereichten Emissionsreduktionsziele werden in der nationalen CO2-Gesetzgebung umgesetzt. Dafür ist eine Totalrevision des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2013 (SR 641.71) vorgesehen, insbesondere um die Ziele und Massnahmen nach 2020 zu verankern. In Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel hat die Schweiz bereits heute die internationalen Verpflichtungen weitgehend umgesetzt. Um einen angemessenen Beitrag an die gemeinsame Verpflichtung der Länder im Bereich Klimafinanzierung zu leisten, wird die Schweiz die von ihr mobilisierten Mittel aus öffentlichen und privaten Quellen erhöhen müssen.
2 Vernehmlassungsverfahren
Die Genehmigung des Übereinkommens von Paris wurde im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage „Klimapolitik der Schweiz“ zusammen mit den thematisch eng verknüpften Vorlagen zum bilateralen Abkommen mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und zur Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassung dauerte vom 31. August bis zum 30. November 2016. Einige Adressaten haben eine Fristverlängerung beantragt. Alle bis zum 7. Dezember 2016 eingegangenen Stellungnahmen wurden im vorliegenden Vernehmlassungsbericht berücksichtigt. Der vorliegende Bericht umfasst lediglich die für die Genehmigung des
1 Die Vertragsparteienkonferenz setzt sich aus den Ländern zusammen, welche das Übereinkommen von Paris ratifiziert haben.