Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten
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KURZFASSUNG
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
eröffnete die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0) am 24. August 2016. Es sind 124 Stellungnahmen eingegangen.
Die Stossrichtung der Revisionsvorlage wird von der Mehrheit begrüsst: Die Mehrheit der
Stellungnehmenden - darunter 18 Kantone und 2 Kantonskonferenzen - begrüssen grundsätzlich die vorgegebene Richtung der Revisionsvorlage im Sinne einer pragmatischen Lösung. Einzelne Stellungnehmende bevorzugen ausdrücklich die Revisionsvorlage im Rahmen der Berner
Konvention gegenüber härteren Vorgehensweisen. Für andere Stellungnehmende geht die Revisionsvorlage zu wenig weit und sie fordern den Austritt aus der Berner Konvention. Für die Umweltallianz und den Tierschutz geht die Revisionsvorlage vor politisch motivierten, fachlich aber nicht begründbaren Forderungen in die Knie. Präzisierungen werden von allen
Stellungnehmenden verlangt. Bemängelt wird seitens der Kantone der nach wie vor (zu) grosse administrative und finanzielle Aufwand der kantonalen Jagdverwaltungen beim Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit den geschützten Wildtierarten.
Die Erleichterung einer Regulierung von Beständen wird von der Mehrheit unterstützt: Eine
grosse Mehrheit – darunter alle Kantone und alle drei Kantonskonferenzen – unterstützen grundsätzlich die neue Bestimmung für Bestandsregulierungen. Abgelehnt wird die erleichterte Bestandsregulierung von der Umweltallianz, den wald- und den tierschutzrelevanten
Organisationen. Zwar lehnen sie Einzelabschüsse oder Eingriffe in Wolfsrudel nicht kategorisch ab. Aus ihrer Sicht hat sich die bisherige Kompetenzordnung betreffend die Regulation
geschützter Arten wie auch deren Management jedoch bewährt. Wenn es um die Verhütung von grossen Schäden oder einer erheblichen Gefährdung des Menschen gehe, müsse der Abschuss immer die allerletzte Option darstellen. Sowohl die Gründe für solche Eingriffe als auch deren Auswirkungen müssen nachvollziehbar sein und die Bestände der betroffenen Art und die Waldverjüngung dürften durch die Eingriffe nicht gefährdet werden. Diese Rahmenbedingungen seien mit der jetzigen Vorlage nicht gegeben.
Die Kompetenzdelegation an die Kantone polarisiert: Für die Mehrheit der Kantone (20
Kantone, 2 Kantonskonferenzen) und für die ressourcennutzungsorientierten Organisationen ist die Stärkung der Verantwortung und Kompetenzen der Kantone ein seit langem von ihnen geforderter notwendiger Schritt. Vier Kantone, die KBNL, die Umweltallianz sowie die wald- und tierschutzrelevanten Organisationen lehnen die Kompetenzdelegation ab. Eine schweizweit vergleichbare Praxis könne nur erreicht werden, wenn der Bund über die Regulierung
bundesrechtlich geschützter Arten entscheidet. Sie befürchten, dass der übergeordnete
Bundesauftrag für den Artenschutz mit der neuen Bestimmung empfindlich geschwächt werde und ein nachhaltiger Artenschutz damit nicht mehr garantiert sei. Zwei Kantone beantragen, für Grossraubtiere die Entscheidungskompetenz beim Bund zu belassen.
Regulierungsgründe allgemein und Regaleinbussen im Speziellen werden kontrovers beurteilt:
Insbesondere für die Organisationen aus dem Bereich Landwirtschaft gehen die
Regulierungsgründe zu wenig weit. Aus ihrer Sicht verunmöglichen sie im Voraus eine
Regulierung. Für einzelne Kantone und die Umweltallianz sind die Rechtsbegriffe zu wenig klar, der Interpretationsspielraum zu gross und ein schweizweit einheitliches Vorgehen damit nicht gesichert. Insbesondere die Jagdregaleinbussen als „Wildschaden“ werden sehr kontrovers beurteilt. Einzelne Kantone beantragen, dass eine verringerte Dichte an Beutetieren als Schaden eingestuft wird. Andere Kantone, die wald- und die tierschutzrelevanten Organisationen sowie die Umweltallianz lehnen Bestandsregulationen geschützter Arten entschieden ab, um damit Regaleinbussen entgegenzuwirken. Aus ethischer Sicht sei es fragwürdig, Beutegreifer mit dem Ziel zu bejagen, den Bestand anderer Wildtiere so weit ansteigen zu lassen, dass dieser wiederum durch die Jagd reguliert werden muss. Allgemein zeigen die Stellungnahmen deutlich, dass die
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