Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten
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Wahrnehmung von Schaden sehr unterschiedlich und selektiv ist: Organisationen insbesondere aus dem Bereich Landwirtschaft weisen auf die grosse und künftig noch weiter befürchtete zunehmende Anzahl Wolfsrisse hin (durchschnittlich 160 Risse pro Jahr). Die Umweltallianz und Tierschutzorganisationen weisen auf die mindestens 4'000 Abgänge pro Jahr aufgrund
ungenügend wahrgenommener Fürsorgepflicht durch die Tierhalter und den damit
einhergehenden Handlungsbedarf ganz unabhängig von geschützten Wildtieren.
Zusätzliche geschützte Arten für die Liste regulierbarer Arten vorgeschlagen: Eine grosse
Mehrheit der Kantone und Organisationen aus den Bereichen Jagd und Landwirtschaft stellen Anträge zur Erweiterung der Liste von regulierbaren, geschützten Arten. Konkret werden neun zusätzliche Arten vorgeschlagen. Die Umweltallianz äussert sich sehr kritisch über das unklare Verfahren, die fehlenden Kriterien für die Auflistung und über das vorgesehene
Entscheidungsmonopol des Bundesrates. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen gäbe es kein Korrektiv des Parlaments oder der Stimmbürgerinnen und -bürger. Das Risiko bestehe, dass durch die alleinige Bemächtigung des Bundesrates der Artenschutz massiv geschwächt,
«entdemokratisiert» und zum Spielball tagespolitischer Partikularinteressen werde.
Der neue Ausdruck «Wildtierschutzgebiete» wird breit begrüsst, teilweise unter Bedingungen:
Eine grosse Mehrheit der Stellungnehmenden – darunter 13 Kantone und 3 Kantonskonferenzen
- stimmt der Änderung des Ausdrucks zu neu «Wildtierschutzgebiete» explizit zu. Ein Teil der Stellungnehmenden stimmt jedoch nur unter der Bedingung, dass keine zusätzlichen
Einschränkungen (weder Nutzungs-, Bewirtschaftungs-, Eigentumseinschränkungen oder in Bezug auf das Betretungsrecht) damit einhergehen.
5/53 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288