Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/49: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 5 Seiten

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 5 Stellungnahmen von politischen Parteien:

- FDP. Die Liberalen

- Schweizerische Volkspartei (SVP)

- Grüne Partei der Schweiz (GPS)

- Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)

- Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU)

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Gesamthaft betrachtet wurde die Verlängerung der Geltungsdauer des NAV Hauswirtschaft mehrheitlich begrüsst und die Anpassung des Mindestlohnes an die Nominallohnentwicklung gutgeheissen. Von einer Minderheit wurde nur die Verlängerung begrüsst, die Anpassung der Mindestlöhne jedoch abgelehnt.

3.1 Ergebnisse im Einzelnen

a) Verlängerung des NAV Hauswirtschaft bis zum 31. Dezember 2019

Von den 23 kantonalen Regierungen haben alle mit Ausnahme des Kantons Thurgau der Verlängerung des NAV Hauswirtschaft zugestimmt. Es wird anerkannt, dass die Zuwanderung in diesen Beruf, vor allem aufgrund der Pendelmigration in der Betagenbetreuung, anhaltend hoch ist. Zudem haben die kantonalen tripartiten Kommissionen in den letzten drei Jahren wiederholt Verstösse gegen den NAV-Mindestlohn festgestellt. Hausangestellte wie Migranten, und jene, die im selben Haushalt wie der Arbeitgeber leben, unterstehen nach mehrheitlicher Meinung einem besonderen Schutzbedürfnis. Ebenfalls zustimmend zum Entwurf äusserten sich der VSAA sowie die TAK UR/OW/NW.

Der Regierungsrat des Kantons TG lehnt die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft ab, weil die missbräuchliche Lohnunterbietung nicht nachgewiesen sei. Zudem habe die trotz Zunahme der Erwerbstätigkeit in der Branche die Verstossquote gegen die Mindestlöhne abgenommen.

Vereinzelt wird auf die fehlende zwingende Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten in privaten Haushalten hingewiesen (AG, AR, SZ), andere bemängeln den zu grossen Ausnahmekatalog vom persönlichen Geltungsbereich (Art. 2 NAV Hauswirtschaft), insbesondere, dass der NAV Hauswirtschaft nur bei Beschäftigungsverhältnissen von mehr als fünf Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber anwendbar ist (NE, SH, VD).

Unter den konsultierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden fand die Vorlage ebenfalls weitgehend Zustimmung (Arbeitgeberverband, SGB, Unia, Travail.Suisse, OdA Hauswirtschaft, FER, sbv und SBLV).

Einige Verbände (sgv, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse) äusserten sich in ihren Stellungnahmen nicht zur Frage der Verlängerung, sondern nur zur Anpassung der Mindestlöhne (siehe unten).

Der Centre Patronal (CP) sowie der SBV lehnen die Verlängerung ab, weil die Regelung der Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten in die Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes falle (CP), und weil die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft nicht auf dem Verordnungsweg, sondern auf dem Weg der Gesetzesanpassung (Artikel 360a Absatz 3 OR) erfolgen solle (SBV).

Unter den politischen Parteien begrüssten drei die Verlängerung (Grüne, SPS und EDU), während zwei die Vorlage ablehnten (FDP und SVP).

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