Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/6: Revision der Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen · 5 Seiten
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Insgesamt sind damit 52 Stellungnahmen eingetroffen.
3 Ergebnisse der Anhörung
3.1 Allgemeine Bemerkungen
Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden an der Anhörung begrüssen die Änderungsvorschläge. Einzig SVP, SGV, Handelskammer beider Basel und USIE lehnen die Änderungsvorschläge ab.
Grundsätzlich begrüssen und unterstützen alle Kantone die Revision und die vorgeschlagene Verbesserung der Durchlässigkeit, ohne dass das System übermässig erschwert wird.
ZH, LU und TI begrüssen insbesondere die Art der Umsetzung und dass weder eine neue Ergänzungsprüfung noch eine Änderung der Modalitäten der bestehenden Ergänzungsprüfung angestrebt wird. Der SGB und die Table Ronde sind ebenfalls der Ansicht, dass die Ergänzungsprüfung für Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsmaturitätszeugnisses auch für Abgängerinnen und Abgänger einer Fachmaturitätsausbildung bestens geeignet ist und dass daher keine neue Prüfung für diese Zielgruppe geschaffen werden muss.
ZG weist noch ergänzend darauf hin, dass die Kompatibilität zwischen den Curricula der Fachmaturitätsausbildung und der Ergänzungsprüfung im gleichen Masse wie die Kompatibilität zwischen den Curricula der Berufsmaturität und der Ergänzungsprüfung gegeben sein sollte.
Gemäss FR ist darauf zu achten, dass die Fachmaturitätsausbildung dem dualen Bildungsweg keine Konkurrenz macht und dass diese Passerelle nicht als Anreiz dient, eine Ausbildung an der Fachmittelschule zu beginnen.
Gemäss AG ist zu prüfen, ob nach der Öffnung der Passerelle für Fachmaturandinnen und Fachmaturanden die Möglichkeit, nach Absolvieren der Fachmittelschule in das zweitletzte Jahr des gymnasialen Lehrgangs überzutreten, weiterhin bestehen soll. Im Rahmen einer künftigen Revision der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV) / des Reglements (MAR) wäre die Festlegung in Artikel 6 Absatz 4 entsprechend zur Disposition zu stellen.
TI weist darauf hin, dass keine Präzisierungen gemacht werden zum einjährigen Vorbereitungskurs für die Ergänzungsprüfung, der von durch die SMK anerkannten Maturitätsschulen angeboten wird und in den entsprechenden Richtlinien vorgesehen ist. Die Zulassung zu diesen Kursen sollte formalisiert werden, nach einer Überprüfung, ob ein Jahr Vorbereitungszeit ausreicht, um das an der Prüfung verlangte Niveau zu erreichen.
ETH-Rat, swissuniversities, KFMS, KSGR, actionuni, swissfaculty, FH SCHWEIZ, VSP, PBS, economiesuisse, Travail.Suisse, SAVOIRSOCIAL, Camera di commercio und Fédération des Entreprises Romandes begrüssen die Änderungen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt den Vorschlägen im Sinne einer optimierten Durchlässigkeit im Bildungssystem zu. Der SGB begrüsst den Revisionsvorschlag und hält eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Verordnung auf das Fachmaturitätszeugnis für gerechtfertigt.
SSPES und SMK sind mit dem geplanten Vorhaben einverstanden und begrüssen die weitere Verbesserung der Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem. EBMK begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung / des Reglements. Die Arbeitgebervertreter der EBMK stellen sich kritisch zur Erweiterung der Ergänzungsprüfung auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmaturitätszeugnisses.
SGV erachtet die heutige Ausrichtung der FMS als vollauf genügend und lehnt deshalb die Änderungsvorschläge für die Revision der Verordnung / des Reglements ab. Die SVP, Handelskammer beider Basel und USIE stehen der Revision kritisch gegenüber und lehnen die Änderungen ab.
Centre Patronal hält ein Eintreten auf dieses Dossier für verfrüht.
Swissmem nimmt die vorgeschlagene Erweiterung der Verordnung / des Reglements kritisch zur Kenntnis, lehnt diese jedoch nicht explizit ab.
Table Ronde sieht keine Nachteile darin, dass Inhaberinnen und Inhabern eines Fachmaturitätszeugnisses Zugang zu den universitären Hochschulen gewährt werden soll, sie verlangt jedoch, dass die Modalitäten zur Umsetzung der Vorbereitungskurse für die Prüfung nicht wesentlich verändert werden.
VPOD begrüsst die geplante Änderung und regt an, die horizontale Durchlässigkeit innerhalb der FM-Fachrichtungen zu überprüfen.