Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

1.1 Vernehmlassungsverfahren

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 16. Dezember 2016 das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF; SR 412.101.61) eröffnet.

Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden auf der Homepage der Bundeskanzlei publiziert und den Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung elektronisch zugestellt.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 31. März 2017

Die Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und Vernehmlassungsadressaten sowie diejenige der Vernehmlassungsteilnehmenden befinden sich im Anhang.

Insgesamt sind 100 Stellungnahmen eingegangen.

Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter:

https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/themen/hbb/allgemeine-informationen-hf/revision-der-mivohf.html

1.2 Auswertungsgrundsätze

Der Bericht fasst die Inhalte der Stellungnahmen zusammen. Angesichts der Bandbreite und Anzahl der Antworten wird im Interesse der Übersichtlichkeit auf eine detaillierte Wiedergabe der Begründung und der Argumentation im Einzelnen verzichtet.

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind in Kapitel 2 des vorliegenden Berichts zusammengefasst. Eine Auflistung der Rückmeldungen zu den einzelnen Artikeln findet sich in Kapitel 3.

2 Kurzübersicht

2.1 Revisionsentwurf - Wichtigste Änderungen1

Die Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure sollen in erster Linie über eine neue Struktur der MiVo-HF klarer abgebildet werden. Die Anforderungen an die verschiedenen Akteure werden gebündelt, die Prozessschritte für die Genehmigung von Rahmenlehrplänen und die Gesuchseinreichung für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien präzisiert. Mit der Einführung der HFSV haben die Kantone eine klare Grundlage für die Finanzierung der Bildungsgänge der höheren Fachschulen geschaffen.

Für die Erhöhung der Arbeitsmarktorientierung und Stärkung der OdA sollen die Rahmenlehrpläne als zentrales Steuerungsinstrument stärker in den Fokus rücken. So werden Sachverhalte, die bisher in der MiVo-HF bzw. ihren Anhängen festgehalten waren (z.B. weitergehende Bestimmungen zur Zulassung und zum abschliessenden Qualifikationsverfahren), neu in den Rahmenlehrplänen geregelt. Dies erlaubt eine passgenauere Definition der Anforderungen des Arbeitsmarktes an die Bildungsgänge und räumt aktuell bestehende Widersprüchlichkeiten zwischen den Bestimmungen in den Rahmenlehrplänen und den Anhängen der MiVo-HF aus. Ohne die gemeinsamen Bestimmungen der Fachbereiche in den Anhängen der MiVo-HF werden die Fachbereiche obsolet. Neu werden deshalb die Bildungsgänge, alphabetisch im Anhang der MiVo-HF aufgeführt.

Zentrale Änderung im Kontext der Qualitätsentwicklung des Gesamtbereichs ist die Befristung der Genehmigung von Rahmenlehrplänen. Sieben Jahre nach der Genehmigung eines Rahmenlehrplans muss er von der Trägerschaft auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Auch wenn die Änderungen nur geringfügig sind, wird der Rahmenlehrplan neu genehmigt, was eine Überprüfung der Anerkennung der betroffenen Bildungsgänge auslöst. Mit dieser Massnahme soll nicht nur die Qualitätsentwicklung gefördert, sondern auch die Steuerungsmöglichkeit der OdA bei

1Vgl. Kapitel 2.2. des erläuternden Berichts zur Totalrevision der MiVo-HF von Dezember 2016

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