Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Über den Einsatz von Expertinnen und Experten aus der Praxis bei Qualifikationsverfahren herrscht Einigkeit; von Schulvertretern wird verschiedentlich darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung auf von OdA nominierte Experten die Durchführung der Qualifikationsverfahren gefährden könnte.

Die Gleichstellung von begleitender einschlägiger Berufsarbeit und Praktika wird breit und mit unterschiedlichen Lösungsansätzen diskutiert.

Qualitätsentwicklung des Gesamtbereichs

Die Befristung von Rahmenlehrplänen bzw. deren periodische Überarbeitung wird von allen Seiten als wichtig erachtet. Es wird jedoch einerseits kritisiert, dass die Frist von sieben Jahren zu starr und zu kurz bemessen ist (vielfach wird eine Frist von maximal 10 Jahren genannt) und andererseits wird – in Anlehnung an die Fristen in der beruflichen Grundbildung – ein periodischer Revisionszyklus von 5 Jahren gefordert.

Die Überprüfung bzw. Befristung der Anerkennung von Bildungsgängen wirft viele Fragen auf. Diverse Kantone sehen sich durch eine Überprüfung durch den Bund nicht entlastet, sondern in ihrer Aufsichtsfunktion marginalisiert. Bei vielen weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden kommen Fragen nach dem Prüfaufwand und Forderungen nach vereinfachten Verfahren auf. Diese werden insbesondere dann gefordert, wenn es um eine Anerkennung nach Anpassung einer Rahmenlehrplans geht.

In diesem Zusammenhang wird auch mehrfach festgestellt, dass die Fristen einer Anerkennung nach Anpassung des dazugehörigen Rahmenlehrplans nicht klar geregelt seien und allenfalls nicht eingehalten werden können.

Als problematisch wird das aktuelle Anerkennungsverfahren für Bildungsanbieter mit Bildungsgängen an verschiedenen Standorten in verschiedenen Kantonen beschrieben. Es bestünden viele Doppelspurigkeiten und die Kompetenzverteilung sei nicht klar.

In Bezug auf die Stellung der Nachdiplomstudien sind verschiedene Haltungen auszumachen. Im Gesundheitsbereich, wo Nachdiplomstudien mit Rahmenlehrplänen üblich sind, wird die Regelung begrüsst. Einzelne OdA und Wirtschaftsorganisationen fordern Rahmenlehrpläne für alle Nachdiplomstudien, damit die Inhalte von den OdA mitgestaltet werden können bzw. damit die Positionierung in der Bildungslandschaft klarer werde. Andere OdA sprechen sich strikte gegen einen Titelschutz für NDS ohne Rahmenlehrplan aus.

Vereinfachung der Prozesse

Die Neugestaltung der Anhänge und die damit verbundene Vereinfachung der Anpassungsprozesse wird mehrheitlich begrüsst. Viele Vernehmlassungsteilnehmende vermissen jedoch der Übersichtlichkeit halber eine Gliederung in Bereiche. Auch wird verschiedentlich gefragt, weshalb die Anhänge dreisprachig geführt würden. Ebenfalls wird verschiedentlich gefordert, dass auch die englischen Titel in den Anhängen festzuschreiben seien.

Die Kantone möchten im Konsultationsprozess für Rahmenlehrpläne stärker eingebunden werden.

3 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln

Nachfolgende Aufführungen zeigen die spezifischen Rückmeldungen, Ergänzungs- und/oder Änderungsvorschläge zu den einzelnen Verordnungsbestimmungen sowie zum geplanten Vollzug. Auf eine detaillierte Auflistung eingegangener Textvorschläge wird aus Gründen der Übersichtlichkeit weitgehend verzichtet.

Die Rückmeldungen werden – in Anlehnung an die Liste der ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden der Bundeskanzlei – nach den folgenden Kategorien geordnet: Kantone; Parteien; Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete; Dachverbände der Wirtschaft; gesamtschweizerisch koordinierende Gremien; Konferenzen, Trägerschaften und interessierte Kreise. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind über Abkürzungen identifizierbar. Ein Abkürzungsverzeichnis befindet sich zusammen mit der Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang (Kapitel 4.1).

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