Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

SwissDesignSchools und SPAS sind sowohl Teilkonferenz als auch Träger eines Rahmenlehrplans. Die Rückmeldungen von SwissDesignSchools und SPAS sind unter den Rückmeldungen der Trägerschaften eingeordnet.

3.1 Verordnungsentwurf

Allgemeine Bemerkungen

Kantone

Die Kantone ZH, BE, FR, TG, SG, SO und SH begrüssen den Neuerlass der MiVo-HF.

Die Kantone GE, BE und TG würdigen insbesondere die klare Gliederung.

Die Kantone AR, AI, NE, NW, TI, JU und VS unterstützen das Bildungsgefäss der höheren Fachschulen. Seit Einführung der MiVo-HF im Jahr 2005 hätten sich diese gemäss JU, LU, NE gut entwickelt und verfügten über eine gute Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt. Teil des Erfolgs beruhe auf der Verbundpartnerschaft.

Die Kantone BL, GL, GR, SH, TI unterstützen die Stellungnahme der SBBK. BL (Art. 3 und 13) und GR machen zwei Ausnahmen. Die Kantone OW, UR und ZG übernehmen die Stellungnahme der SBBK.

LU unterstützt die Stellungnahme von K-HF sowie hfTeilkonferenz2.

Die Kantone BE, SG und SH gehen mit den formulierten Zielen einig. Die Kantone BE, GE, NW, TI, und VD sehen die mit der Revision der MiVo-HF gesetzten Ziele nur teilweise erreicht.

VD findet das Revisionsprojekt nur unter Berücksichtigung all seiner Bemerkungen annehmbar. VD ortet aufgrund des Entwurfs einen Verlust der Durchlässigkeit des Bildungssystems. (Art. 2 und 9 sowie ursprüngliche Anhänge). VD sieht weiter die HFSV bzw. die Finanzierung von Bildungsgängen mit 5400 Lernstunden in Gefahr (Abschaffung des Unterschieds 3600/5400 in Art. 3) VD stellt fest, dass sich der erläuternde Bericht nicht zu den finanziellen und rechtlichen Folgen auf die HFSV äussert.

BE äussert sich ähnlich. Auch die HFSV sowie die bestehenden Leitfäden sollten in die Revisionsarbeiten miteinbezogen werden, da sie unverzichtbare Hilfsmittel zum Vollzug der aktuellen MiVo-HF seien. (Thema Aufsicht, Bildungsgänge mit 3600/5400 Lernstunden). BE schlägt aus finanziellen Gründen die Definition eines Maximums an Lernstunden vor. BE meint, der Inhalt des Leitfadens „Aufsicht und Rechtsmittelweg bei höheren Fachschulen“ solle in die MiVo-HF aufgenommen werden.

TI fordert eine Definition von OdA. TI vermutet weiter, kleine OdA können ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.

LU möchte die Rolle der Kantone in der Anerkennung stärken. Insgesamt ist die Rolle und Verantwortung der Kantone nicht gut abgebildet.

GE findet die Rolle der Kantone aber auch der anderen Partner (OdA, Schulen, Verantwortliche für Bildungsgänge) sei nicht klar abgebildet.

BE und LU würdigen die Arbeitsmarktorientierung, die mit der Verschiebung von Inhalten aus der Verordnung in die Rahmenlehrpläne erreicht wird. Sie entspreche einem Bedarf der Praxis, stehe aber in einem Spannungsverhältnis zur Breite der Ausbildung.

GE findet, die Vermischung von allgemeiner und beruflicher Bildung solle vermieden werden.

TI sieht sich in der Qualitätssicherungsrolle zurückgebunden (vgl. auch Art. 21)

NW begrüsst die Befristung der RLP, die den Praxisbezug sicherstelle. Für die Überprüfung der Anerkennung sei ein vereinfachtes Verfahren vorzusehen.

AG unterstützt Massnahmen der Qualitätsentwicklung sowie die Vereinfachung der Prozesse.

TI findet den Preis für die Vereinfachung der Prozesse (Verantwortungsverlust von Schulen und Kanton) zu hoch.

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