Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/1: Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) · 10 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung – Umsetzung der Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR): Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Seit Erlass der LiqV im Jahre 2012 werden die internationalen Liquiditätsstandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht schrittweise ins Schweizer Recht übernommen. Bereits umgesetzt sind die Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement und die Anforderungen an die kurzfristige Liquiditätshaltung (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Mit vorliegender Revision sollen nun in einem letzten Schritt die Anforderungen an die langfristige Finanzierung von Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) in das Schweizer Recht überführt werden.
2 Grundzüge der Vorlage
Im Gegensatz zur LCR, die die Stärkung der kurzfristigen Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils von Banken zum Ziel hat, bezweckt die NSFR eine langfristig stabile Finanzierung der Bankgeschäfte. Langfristige Investitionen der Banken (z.B. Hypothekarkredite) sollen aus möglichst stabilen Mittelquellen (z.B. mehrjährigen Schuldverschreibungen) finanziert und dadurch eine übermässige Fristentransformation vermieden werden.
3 Vernehmlassung
Vernehmlassungsverfahren
Am 10. Januar 2017 eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement EFD die Vernehmlassung für eine Änderung der LiqV. Die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 13 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 12 weitere Organisationen und interessierte Kreise wurden zur Teilnahme an der Vernehmlassung und zur Einreichung einer Stellungnahme bis zum 10. April 2017 eingeladen.
Von den 63 Vernehmlassungsadressaten haben sich 39 geäussert, was mit den 6 Stellungnahmen von nicht direkt angeschriebenen Organisationen insgesamt 45 Rückmeldungen ergibt (AG, AI, AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, CVP, FDP, SPS, Städteverband, economiesuisse, SBVg, SGB, SGV, ASFCMP, CP, CS, EXPERTsuisse, FER, PUBLICA, PostFinance, Raiffeisen, RBA, SNB, ASIP, UBS, VAV und VSKB). Fünf der Angeschriebenen haben dabei ausdrücklich auf die Abgabe einer konkreten Stellungnahme verzichtet (AR, FR, GL, SO, Städteverband). Für seine materielle Stellungnahme verweist TI auf diejenige des VSKB. CS, RBA und FER unterstützen die Eingabe der SBVg oder schliessen sich ihr an.
Auswertung
Angesichts der grossen Anzahl der Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte zu den einzelnen Bestimmungen des bundesrätlichen Vorschlags wiedergegeben. Etliche Stellungnahmen enthalten allgemeine oder punktuelle Feststellungen, die nicht einer einzelnen Bestimmung zugeordnet werden können.
Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen, die alle öffentlich zugänglich sind.