Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/1: Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) · 10 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung – Umsetzung der Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR): Ergebnisbericht
4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Vorbehaltlose oder weitgehende Zustimmung fand die Vorlage bei 17 Kantonen (AG, AI, BL, GE, LU, NE, NW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) sowie bei CVP, FDP, SPS, economiesuisse, SGB, CS, UBS, VSKB und CP.
Die Vorlage stiess bei keinem Teilnehmer auf überwiegende Ablehnung. Viele von ihnen haben sich aber in einigen Grundsatzfragen kritisch geäussert:
Vielfach wird der Inhalt der Vorlage bedeutend strenger als die entsprechenden Bestim-
mungen der Basler Standards bewertet. Zudem sei im Vergleich mit der EU der nationale Ermessensspielraum in kritischen Punkten zu konservativ umgesetzt worden (GR, OW, SG, TG, SGV, SBVg, RBA, VSKB). Die FDP und sinngemäss auch CP verlangen, dass die Schweiz international gleich lange Spiesse einfordert und darauf achtet, dass konkurrenzierende Finanzplätze die internationale Regulierung ebenfalls umsetzen.
ZH und SBVg führen dazu auch aus, hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
sei die im Vergleich mit anderen Finanzplätzen teils strengere Parametrisierung von Faktoren für den Schweizer Finanzplatz nachteilig.
Zahlreiche Teilnehmer verlangen eine spätere Inkraftsetzung unter Verweis auf die EU
(GE, CVP, FDP, economiesuisse, SBVg, CS, UBS).
Vielfach wird in Umsetzung des Proportionalitätsprinzips eine stärkere Differenzierung der
Regulierung nach den Kriterien von Grösse, Komplexität, Struktur und Risikoprofil der Banken verlangt. In diesem Zusammenhang wird oft verlangt, dass nicht nur Banken der Kategorien 4 und 5, sondern auch solche der Kategorie 3 von Erleichterungen profitieren sollen (GE, GR, SG, TG, VD, CVP, FDP, SGV SBVg, RBA, VAV, VSKB, FER. Im Gegensatz dazu begrüssen SPS und SGB eine Anwendung der NSFR auf alle Banken; SPS regt aber an, nach einer gewissen Zeit eine Anhörung bei den Bankenverbänden über die Erfahrungen namentlich auch der Banken der Kategorie 3 durchzuführen.
Was die systemrelevanten Banken angeht, so wird des Öfteren bemängelt (SGV, SBVg,
CS, UBS, Raiffeisen, VSKB), dass diese ihre Cashflows weiterhin nach drei Stress-Szenarien und Methoden (LCR, Kapitel 4 und internes Stressmodell) steuern und an die FINMA/SNB rapportieren müssen. GR und VSKB möchten zudem eine Differenzierung zwischen global und national systemrelevanten Banken.
economiesuisse, SGV, SBVg und UBS orten Verbesserungsbedarf in der Regulierungs-
folgenabschätzung, insbesondere im Bereich der gruppeninternen Finanzierungen, bei der angenommenen Laufzeit von Krediten, beim Zinsumfeld und bei den IT-Kosten.
SNB beantragt die Aufnahme einer Klausel in der LiqV, nach der die FINMA in Absprache mit der SNB ermächtigt wäre, bei einer massgeblichen Erschwerung der Umsetzung der Geldpolitik die NSFR-Anforderungen an die betroffenen Geschäfte temporär anzupassen.
5 Auswertung der Vernehmlassung im Einzelnen
Art 15b Abs. 3 Bst. a: Anforderungen für HQLA der Kategorie 2A
SBVg verlangt hier entsprechend dem Basler Standard eine differenziertere Übertragung der Basler Standards ins Schweizer Recht namentlich bei der Zulassung von Unternehmensanleihen als HQLA (in gleichem Sinne auch TG).