Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/23: Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» · 5 Seiten
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1. Ausgangslage
Im Mai 2015 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS beauftragt, ihm eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung des Bundes vorzulegen. Unter anderem verlangte er ein Breitensport- und ein Leistungssportkonzept. Im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser sog. Gesamtschau Sportförderung des Bundes beantragte der Dachverband des Schweizerischen Sports (Swiss Olympic) die alleinige Zuständigkeit im Bereich Leistungssport. Die in diesen Bereich fallende leistungssportorientierte Nachwuchsförderung wird derzeit durch den Bund über das Fördergefäss der Jugend+Sport-Nachwuchsförderung (J+S-NWF) unterstützt.
Das Bundesamt für Sport BASPO nahm das Anliegen von Swiss Olympic auf und hat unter anderem die Auslagerung der J+S-NWF als Sparbeitrag im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017-2019 des Bundes eingebracht. Der Bundesrat hat am 25. Mai 2016 die Botschaft zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sowie zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht gutgeheissen1.
Die Auslagerung der J+S-NWF erfordert Anpassungen in der Verordnung vom 23. Mai 20122 über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV), der Verordnung des VBS vom 25. Mai 20123 über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP) sowie der Verordnung des BASPO vom 12. Juli 20124 über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO).
2. Grundzüge der Vorlage
Die Auslagerung der J+S-NWF zu Swiss Olympic soll zu einer klareren Aufgabentrennung zwischen dem BASPO und Swiss Olympic beitragen. Nach 15 Jahren in Bundeshand soll der private Sport die Verantwortung in der Nachwuchsförderung wiederum vollständig übernehmen. Swiss Olympic fokussiert sich auf den Leistungssport, während in dem durch den Bund geführten Programm Jugend und Sport (J+S) künftig nicht mehr zwischen Breiten- und Leistungssport unterschieden werden soll. Entsprechend wird das System der J+S-Beitragsgewährung nur noch sechs anstelle von sieben Nutzergruppen (NG) vorsehen. Die NG 7, über welche nach bisherigem Recht die Angebote der Sportverbände in der J+S-NWF abgerechnet werden, wird aufgehoben. Die bisherigen J+S-NWF-Aktivitäten dürfen künftig über die bestehenden NG abgerechnet werden, sofern die jeweiligen Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Der Status der J+S-Nachwuchstrainerin/des J+S-Nachwuchstrainers wird abgeschafft. Sämtliche J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer verfügen ebenfalls über mindestens eine sportartspezifische J+S-Leiteranerkennung. Sie können somit weiterhin in den Sportarten eingesetzt werden, in denen sie über eine J+S-Leiteranerkennung verfügen. Die bisherige spezifische Weiterbildung für den Bereich Konditions- und Mentaltrainings gilt weiterhin und berechtigt die Trainerinnen und Trainer zur Durchführung entsprechender Trainings in allen J+S-Sportarten.
1 BBl 2016 4691
2 SR 415.01
3 SR 415.011
4 SR 415.011.2