Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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5.2.7 Sonstige Leistungen Kantone

Der Kanton LU wünscht, dass Leistungen für die berufsübergreifende Koordination angemessen vergütet werden. Der Kanton ZG schliesst sich der Stellungnahme von physioswiss an, wonach Leistungen in Abwesenheit des Patienten verrechenbar sein sollen. Alle Leistungserbringer sollten diesbezüglich gleichgestellt werden. Für den Kanton ZG sollte eine solche Verbesserung allerdings kostenneutral sein, das heisst in einem anderen Bereich der Tarifstruktur kompensiert werden.

Politische Parteien

Nach Ansicht des EDU sollten Leistungen in Abwesenheit des Patienten verrechnet werden dürfen.

Dachverbände der Wirtschaft

Der VPOD-SH ist der Ansicht, dass die fünf Minuten für Vorbereitung und Dossierführung, die bei jeder Sitzung vorgesehen sind, nicht ausreichen, um alle administrativen Leistungen erbringen zu können, die häufig von den Patientinnen und Patienten selbst verlangt würden. Deshalb sollten Leistungen in Abwesenheit des Patienten vorgesehen werden, wie es beim Ergotherapietarif der Fall ist.

Der SVFB verlangt die Anerkennung neuer Leistungen in Abwesenheit des Patienten, da der Austausch mit den zuweisenden Ärztinnen und Ärzten und multidisziplinäre Kontakte in der Behandlungsdauer nicht berücksichtigt seien.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Die MTK bedauert, dass eine Position für die Materialvermietung fehlt.

Leistungserbringer

Der SVFP und physioswiss vertreten die Auffassung, dass Berichte, der Austausch mit den zuweisenden Ärztinnen und Ärzten und multidisziplinäre Kontakte in neuen Tarifpositionen abgebildet werden müssten, da sie in der Behandlungszeit nicht eingerechnet sind. Sie verlangen deshalb, dass zwei neue Positionen (7401 und 7402) für den fallbezogenen klinischen Austausch in Abwesenheit des Patienten bzw. für die fallbezogene multidisziplinäre Besprechung geschaffen werden, die mit 24 bzw. 96 Taxpunkten bewertet werden. Weiter sollen drei neue Positionen (7500 bis 7502) für formalisierte oder nicht formalisierte Berichte mit 25, 50 oder 100 Taxpunkten je nach Berichtsumfang eingerichtet werden.

PP verlangt, dass bei den gewünschten Positionen 7401 und 7402 für den klinischen Austausch und die multidisziplinären Besprechungen die Lehrpersonen zu den Leistungserbringern zählen.

Nach Auffassung von physiobern soll die Koordinationsarbeit vergütet werden, um die koordinierte Versorgung zu fördern, welche zur Eindämmung der Gesundheitskosten beiträgt.

Nach Ansicht von H+ kommt es in der Physiotherapie zu immer mehr Leistungen in Abwesenheit des Patienten, die wirksam und zweckmässig sind und deshalb tariflich abgebildet werden müssten. Dazu gehörten insbesondere das Verfassen von Berichten, interprofessionelle Fallbesprechungen, die Beantwortung von Fragen anderer Leistungserbringer und das Erstellen von verordneten therapeutischen Heimprogrammen. H+ zählt weitere Leistungen auf, die in der Vorlage nicht berücksichtigt werden, insbesondere Kurzinterventionen auf ärztliche Anfrage, Behandlungen mit zwei Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Robotik, überwachtes Training im Rahmen der Medizinischen Trainingstherapie, Wegzeiten. Zur Tarifierung dieser Leistungen verweist H+ auf die Tarifstruktur vom 15. August 2016.

PKS nennt als fehlende Leistungen die Leistungen in Abwesenheit des Patienten, die Kurzinterventionen auch bei Ärztinnen und Ärzten, die Behandlung mit zwei Physiotherapeutinnen